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Winterreifenpflicht in Deutschland

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Geschrieben

Ab Montag, den 29. November 2010 gibt es bei uns in Deutschland die Winterreifenpflicht.

 

Wer weiß, was dies für unsere twike-Fahrzeuge bedeutet?

 

Es gibt ja keine Winterreifen für Mopedreifen.

 

Oder müssen wir jetzt ein paar Kabelbinder um die Reifen montieren, damit sie als Winterreifen gelten?

 

Viele Grüße aus dem verschneiten Maienfels bei Heilbronn!

 

Eddi, twike 445

 

Tipp: http://www.presseportal.de/pm/80527/1725016/arcd_auto_und_reiseclub_deutschland

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Geschrieben

Hallöchen,

 

zum einen wenn es keine Winterreifen gäbe müßtest du das Fahrzeug stehen lassen!

Es gilt für alle Kraftfahrzeuge laut ADAC. Incl. Motorräder und Roller.

 

Aber fürs Twike gibt es auch Winterreifen (z.B. Heidenau K66 Snowtex zumindestens hinten).

Daher hast du die Verpflichtung Winterreifen aufzuziehen. :o

 

Weiß aber jemand welcher Typ vorne paßt?

Denn der K66 hat ja die Maße 80/80 die vorne nicht drauf passen wenn ich das richtig gesehen hatte. :roll:

 

 

Geschrieben

 

Ich habe vor, mein Twike auch den Winter über durchzufahren und habe eben neue Maloyas aufziehen lassen und sehe nicht ein, das nun wieder zu ändern. Gfs dann also im nächsten Jahr. Sind die Heidenaus überhaupt von Fine-Mobile fürs Twike freigegeben?

Geschrieben

Also eigentlich hat TW_Berny recht, hat man keine Winterreifen entsprechend Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), dann muss man ab Inkrafttreten der neuen StVO-Änderung das TWIKE bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte stehen lassen. Anderenfalls droht ein 40 EUR-Bußgeld, bei Behinderung sogar 80 EUR.

 

Die Frage ist dann halt, ob man es denn auch tatsächlich tut - man hat ja als TWIKEr eine gewisse Narrenfreiheit, wird als PKW nicht so recht ernst genommen und an Kontrollen eher mal lächelnd vorbeigewunken, vor allem wenn man kräftig in die Pedale tritt und angestrengt schaut - ich habe auch so etwas den Eindruck, dass die Ordnungshüter mit so einem Fahrzeug nichts rechtes anzufangen wissen und auch eher mal von einer Kontrolle absehen, um sich selbst keine Blöße zu geben.

 

Also ich denke, dass das Risiko, zu einem Bußgeld verdonnert zu werden, sich in vertretbarem Rahmen hält (gerade hier im Flachland), und eine eventuelle Behinderung durch ein liegengebliebenes TWIKE ließe sich ganz einfach durch Beiseiteschieben beseitigen. Dass man sich mit nicht so angemessenen Reifen sicher einem erhöhten Risiko aussetzt, muss man dann halt auch in Betracht ziehen. Die oft gehörte Argumentation, das TWIKE würde bei Glätte eher wegrutschen, halte ich aber für eher blödsinnig - die geringe Masse schiebt weder in der Kurve nach außen noch beim Bremsen allzu sehr nach vorne, von daher müsste das TWIKE auf glatter Fahrbahn eher ein sichereres Fahrzeug sein als die gängigen tonnenschweren PKW, mit der passiven Sicherheit beim Aufprall eines außer Kontrolle geratenen Standard-PKW hätte ich da schon eher gewisse Bedenken.

 

Beste Grüße und einen "guten Rutsch" von Bodo

(nachher muss ich mein TWIKE wohl erst mal ausgraben...ich weiß aber noch so ungefähr, wo ich's abgestellt habe)

Geschrieben

Hallöchen,

 

zum einen wenn es keine Winterreifen gäbe müßtest du das Fahrzeug stehen lassen!

Es gilt für alle Kraftfahrzeuge laut ADAC. Incl. Motorräder und Roller.

 

Aber fürs Twike gibt es auch Winterreifen (z.B. Heidenau K66 Snowtex zumindestens hinten).

Daher hast du die Verpflichtung Winterreifen aufzuziehen. :o

 

Weiß aber jemand welcher Typ vorne paßt?

Denn der K66 hat ja die Maße 80/80 die vorne nicht drauf passen wenn ich das richtig gesehen hatte. :roll:

 

 

 

Hallo,

 

Bist du sicher dass die auf ein Twike passen,

in der Grösse 2.50 -16J finde ich nur den RF TT K36/1 Heidenau hier der link

 

http://www.reifenwerk-heidenau.de/modules/0_reifensuche.htm?searchtyp=reifengroesse&sv=1

 

so long Joerg

Geschrieben

Hallo Jörg,

 

zum Thema Twike und Reifen - guckst du hier: [url=]http://elweb.info/dokuwiki/doku.php?id=twike_reifen

[/url]

Gruß

Heinz-Peter

TW081

 

Danke,

den link kannte ich - verstehe nur nicht dass dieser Reifen passen kann, da seine Nennbreite ja 80mm beträgt.

Ich dachte bei alten Fahrzeugen passen nur die 2.5 Zoll Reifen - das entspricht ca. 63,5 mm also müsste der 80mm zu groß sein (nicht zulässig)

 

zur Info: http://gallery.me.com/joerg_petra#100286

 

so long Joerg

Geschrieben

Hallo Jörg,

 

zulässig (= eintragbar) sind alle Reifen, die vom Abrollumfang nicht zu weit vom Original entfernt sind (Tachoabweichung) sowie genug Freiraum lassen.

 

Dies bedeutet, daß hinten ein Reifen 2,75x16 eingetragen werden kann.

Die Reifen 80/80-16 sind von Fine Mobile für hinten für die neuen Twikes freigegeben und passen selbstverständlich auch bei den alten Twikes.

 

Gruß

Heinz-Peter

TW081

 

 

 

Geschrieben

Hallo Hans-Peter,

 

danke für die schnelle Antwort.

 

In meinen Fahrzeugpapieren sind im Augenblick nur die 2,5 eingetragen, so dass ich ja gar keine breiteren Reifen montieren darf.

 

Weißt Du ob man bei FineMobile so ein Prüfdokument bekommt, damit ich dies nachtragen lassen kann und was kostet das ?

 

so long

Jörg

Geschrieben

 

Ich fahre wie gesagt, die normalen Maloya-Reifen. Heute bin ich dann auch gleich an einigen auf der Böschung liegen gebliebenen bzw. auf die Böschung gerutschten PKW vorbeigefahren. Bei meinem Rutschtest auf dem Supermarktparkplatz konnte ich dann auch erste Erfahrungen sammeln... wenn man sehr stark in die Kurve geht, driftet man unter Umständen etwas weg, aber Gas geben und Bremsen mit der Reku ist wie immer erzählt wird, eine sichere Sache. Ich denke, ich werden den Winter so durchfahren.

 

@Heinz Peter: Hast Du Winterreifen drauf?

 

Viele Grüße,

 

Gerald

 

Geschrieben

Hallo Jörg,

 

ich habe schon vor 5 oder 6 Jahren ein solches Dokument von Finemobile bekommen. Der Eintrag beim TÜV war dann

kein Problem.

 

Gibt es eigentlich irgendwo den Gesetzes Text ?

Den letzten Entwurf, den ich irgendwo im I-Net gefunden hatte, hatte nicht M+S gefordert.

 

Alle schreiben das jetzt, aber wo ist der Text ??

 

MfG,

 

Matthias

 

tw514 (hinten mit nagelneuen Heidenau 80/80 K66 ohne M+S)

 

http://elweb.info/dokuwiki/doku.php?id=twike_reifen

Hallo Hans-Peter,

 

danke für die schnelle Antwort.

 

In meinen Fahrzeugpapieren sind im Augenblick nur die 2,5 eingetragen, so dass ich ja gar keine breiteren Reifen montieren darf.

 

Weißt Du ob man bei FineMobile so ein Prüfdokument bekommt, damit ich dies nachtragen lassen kann und was kostet das ?

 

so long

Jörg

Geschrieben

Hallo,

 

heute wurde das Gesetz veröffentlicht.

 

Reifen mit Kennzeichnung M+S gemäß RICHTLINIE 92/23/EWG.

Diese Richtlinie gilt nur für Reifen für Fahrzeuge gemäß

Richtlinie 70/156/EWG.

 

Hier ist aber folgendes definiert:

 

„Fahrzeug“: mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und

forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen anderen

Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten

vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge, mit

mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit

von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger;

 

und auch:

 

Sie gilt nicht

— für die Genehmigung von Einzelfahrzeugen. Mitgliedstaaten, die

eine solche Genehmigung erteilen, erkennen jedoch gültige Genehmigungen

für Systeme, Bauteile, selbständige technische Einheiten

oder unvollständige Fahrzeuge an, die gemäß dieser Richtlinie anstelle

der jeweiligen nationalen Vorschriften erteilt wurden;

 

— für vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 der

Richtlinie 92/61/EWG über die Betriebserlaubnis für zweirädrige

oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (1).

 

 

Da das Twike ein dreirädriges KFZ ist, können die Reifen des Twike also

auch nicht der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen.

 

Problem ist, dass überall behauptet wird, dass das Winterreifengesetz auch für

Motorräder gelten würde, was aber auch dem 92/61/EWG widerspricht.

 

Anwälte vor ....

 

Matthias

 

 

Geschrieben

Hallo,

 

den Gesetzestext ausdrucken und ins TWIKE legen, ebenso die recht schwammige Mitteilung von Fine-Mobile (verschickt Fr. Schleiter):

 

"Wir empfehlen bei Fahrten in der Winterzeit auf der Vorderachse den Maloya Grip und auf der Hinterachse den Maloya Grip EXTRA oder andere explizit als M+S-tauglich ausgewiesene Bereifungen. Die Maloya Grip-Typen weisen im Vergleich zu den sonstigen normalen Reifen (z.B. Vredestein STT, Maloya Racer) ein gröberes Profil und eine optimierte Struktur auf, welches auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleistet. Somit erfüllen sie die vom Gesetzgeber beschriebenen Eigenschaften für geforderte Bereifung bei Einsatz von Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte."

 

Je nach Außentemperatur wirds dann den Beamten hoffentlich zu langwierig mit den Verhandlungen:wink:

 

Ich fahre nun den 8. Winter mit der Standardbereifung, und zwar meistens wenn ein bisserl Schnee liegt den Autos davon die einen sonst mit Getöse überholen. Zur Saison neue Schlappen drauf und fertig.

 

 

Apropo: gestern auf dem Heimweg im Stadtgebiet gemütlich bei 40km/h und gebührendem Abstand hinter einer Fahrschule her, plötzlich schießt so ein X3 links an mir vorbei (haarscharf und mit heulendem Motor) um die "Lücke" zu schließen. in dem Moment fängt das Fahrschulauto nach links zu blinken an und verzögert. Nachdem ich das Blinken gerade noch so sehen konnte bevor der BMW mich zu schneiden begann steuerte ich etwas nach rechts eher mehr um nicht von dem Dickschiff geknutscht zu werden und so hatte ich die passende Richtung schon drinn um rechts an der Fahrschule vorbei zu kommen. Für den BMW hat das nicht mehr gereicht und ohne den ganzen Schnickschnack den die für die gehirnamputierten Fahrer da rein gebaut haben wäre der ziemlich unsanft auf den Golf gebrummt (ich habe ihn schon fast drauf gesehen).

 

Deswegen immer schön vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit fahren, so kommt man durch den Winter, nicht mit der und der Vorschrift die einem nochmal Geld aus der Tasche leiert.

Soll man dann wohl auch nochmal 2 oder 3 Felgen kaufen und die dann 8-9 Monate rumgammeln lassen?

 

 

Gute Fahrt, Martin

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

als TWIKE-Vielfahrer habe ich jetzt auch im Winter beste Erfahrungen mit dem 3.0-16 48P von Heidenau gemacht (siehe Erfahrungsbericht im Link im Beitrag von Heinz-Peter).

 

Die Eintragung der 3.0-16 war völlig problemlos. Kosten: TÜV-Gutachten ca. 12 Euro. Kfz-Zulassungstelle (Eintragung in Papiere): 11,60 Euro.

Zusammen also keine 25 Euro.

 

Vielleicht noch ein Winter-Tipp: Im ersten Winter habe ich die Radverkleidungen hinten dran gelassen und Kiloweise Eis und Schnee mitgeschleppt. Da war übrigens auch der linke Stoßdämpfer mindestens einmal eingefroren (vielleicht auch durch den gepressten Schnee im Radkasten??). Der eingefrorene linke Stoßdämpfer musste jedenfalls nach dem ersten Winter ausgetauscht werden - erfolgte auf Kulanz. Nun habe ich vor dem Schnee die Radverkleidungen entfernt und dadurch keinen schneebedingten Zusatzbalast. Bisher war auch kein Stossdämpfer mehr eingefroren. Meine Empfehlung lautet also, die Radverkleidungen im Winter zu entfernen - auch wenn das TWIKE dann nicht so schön aussieht.

 

Viele Grüße

German, TW900, 24Ah LiON, mehr als 45.000 TWIKE-km in 22 Monaten

Geschrieben

Hallo German,

 

Hallo zusammen,

 

als TWIKE-Vielfahrer habe ich jetzt auch im Winter beste Erfahrungen mit dem 3.0-16 48P von Heidenau gemacht (siehe Erfahrungsbericht im Link im Beitrag von Heinz-Peter).

 

Die Eintragung der 3.0-16 war völlig problemlos. Kosten: TÜV-Gutachten ca. 12 Euro. Kfz-Zulassungstelle (Eintragung in Papiere): 11,60 Euro.

Zusammen also keine 25 Euro.

Also in Hessen ist das viel teurer. Für eine §19,2 Abnahme habe ich vor kurzem schon ca 40€ bezahlt. Dann muss man dieses Papier noch beim Landkreis

Marbug-Biedenkopf einreichen, da kann man dann nochmals 39,50€ für die Erteilung der Betriebserlaubnis (gerne per Paypal;-)) bezahlen.

Bei mir wurde bei den 80/80 sogar der Hersteller (Heidenau) eingetragen. Ob mir mit diesem Schreiben auch die 3.0er eingetragen worden

wären, wage ich zu bezweifeln. Das hängt doch ganz schön am Prüfer ...

 

Vielleicht noch ein Winter-Tipp: Im ersten Winter habe ich die Radverkleidungen hinten dran gelassen und Kiloweise Eis und Schnee mitgeschleppt. Da war übrigens auch der linke Stoßdämpfer mindestens einmal eingefroren (vielleicht auch durch den gepressten Schnee im Radkasten??). Der eingefrorene linke Stoßdämpfer musste jedenfalls nach dem ersten Winter ausgetauscht werden - erfolgte auf Kulanz. Nun habe ich vor dem Schnee die Radverkleidungen entfernt und dadurch keinen schneebedingten Zusatzbalast. Bisher war auch kein Stossdämpfer mehr eingefroren. Meine Empfehlung lautet also, die Radverkleidungen im Winter zu entfernen - auch wenn das TWIKE dann nicht so schön aussieht.

Darf man denn so fahren ?

Hast Du andere Rückstrahler montiert ? Die runden auf der Abdeckung sind dann ja weg.

Dann muss man überprüfen, ob die Radabdeckung der Vorschrift entspricht.

Eventuell darf man auch gar nicht mit dem Twike fahren, wenn die Teile nicht montiert sind, da dies zur "Ausrüstung" des Fhzg. gehört.

 

Bei dem aktuellen Wetter habe ich gestern für ca. 45km mehr als 2 Stunden gebraucht.

Gibt es einen Tipp, wie man das Vorderrad dazu bekommt den Lenkbewegungen zu folgen ? Bleiakku

links und rechts vom Vorderrad ? (Analog zum Sandsack im Kofferraum.)

 

Matthias (tw514) aus dem verschneiten Frankfurt.

 

Geschrieben

Hallo,

 

die Sache mit den Radverkleidungen handhabe ich auch so.

Denke das geht ok, nicht nur weil ev. die wenigsten wissen wie das TWIKE in Originalausstattung aussieht.

Das scheint mir jedenfalls gegenüber so manch anderen Bauartveränderungen noch sehr harmlos, an zusätzliche Reflektoren muss man denken.

Problem dabei ist halt dass ohne Abdeckung sehr einfach erkannt werden kann dass die aufgezogenen Reifen eben keine M+S o.ä. sind:roll:

 

Ich habe vorne li und re im "Kotflügel" hinter den Scheinwerfern jeweils eine 12 Volt 15Ah fürs Licht, bringt nicht echt was für die Traktion, dafür ist durch die mech. Belastung schon das Luran eingerissen :cry:

 

Gruß Martin

 

Geschrieben

Hallo,

...

Reifen mit Kennzeichnung M+S gemäß RICHTLINIE 92/23/EWG.

Diese Richtlinie gilt nur für Reifen für Fahrzeuge gemäß

Richtlinie 70/156/EWG.

 

Hier ist aber folgendes definiert:

 

„Fahrzeug“: mit Ausnahme von ...

 

Da das Twike ein dreirädriges KFZ ist, können die Reifen des Twike also

auch nicht der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen.

 

Problem ist, dass überall behauptet wird, dass das Winterreifengesetz auch für

Motorräder gelten würde, was aber auch dem 92/61/EWG widerspricht.

 

Anwälte vor ....

 

Matthias

 

 

 

Nun ja, ich habe mir auf diesen offensichtlich fundierten Beitrag von Matthias den neuen § 2 Abs. 3a StVO nochmal angeschaut und bin leider zu dem Ergebnis gekommen, dass wir mit dem TWIKE wohl doch Winterreifen benutzen müssen:

 

Die neue Vorschrift bezieht sich lediglich wegen der Definition der M+S-Reifen auf die Richtlinie 92/93 EWG - nicht wegen der betroffenen Fahrzeugtypen, hier ordnet die neue StVO-Vorschrift die Pflicht ausdrücklich für alle Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Treckern pp.) an. Die weiteren Voraussetzungen der EWG-Richtlinie werden also gar nicht mit einbezogen, die StVO bestimmt selbst, für welche Fahrzeuge die Vorschrift gilt.

 

Andererseits verzichtet die Neuregelung darauf, die Benutzung von Reifen mit ausdrücklicher M+S-Kennzeichnung zu verlangen, sondern lässt es genügen, wenn die verwendeten Reifen die besonderen inhaltlichen Anforderungen (das ist im Wesentlichen ein gröberes Profil als bei Normalreifen) der Richtlinie erfüllen - die Hersteller-offizielle Beschriftung mit M+S ist also nicht erforderlich.

 

Damit gilt die Vorschrift entgegen Matthias' Auffassung i.Ü. auch für Motorräder.

 

Bodo

Geschrieben

Hallo Winter-Twikers

Achtung beim Entfernen der Seitendeckel oder der Bodenwanne. Die Tubtara wo die Schraube eingeschraubt wird hat hinten ein Loch.

Dieses führt direkt in den Batteriekasten. Wenn dann das Twike mit einem Wasserstrahl abgespritzt wird,

geht es direkt zu den Akkus und in die Elektronik!!!

Ich habe bei mir die Nieten mit Schrumpfschlauch mit Leim von innen abgedichtet.

 

Mein Twike bekommt im Winter die Heidenau K66 80/80-16 verpasst. Die haben sich bei Schnee und Glätte bewährt.

Die gibt es auch als eigentliche Winterreifen ich habe aber die normalen drauf.

Ich wohne 700 müM und wir haben viel Schnee. Bis heute bin ich noch nie stecken geblieben obwohl ich täglich fahre.

Vorne habe ich die Gabel etwas ausgenommen damit er auch passt.Andere Twiker haben einfach den schmaleren montiert.

Früher hatte ich den Rand mit der Flex etwas abgeschliffen.

 

Ich wünsche allen einen Unfallfreien Winterbetrieb.

 

Mit sportlichen Grüssen

René TW855 +609

 

Geschrieben

Hallo Renè,

 

Mein Twike bekommt im Winter die Heidenau K66 80/80-16 verpasst. Die haben sich bei Schnee und Glätte bewährt.

Die gibt es auch als eigentliche Winterreifen ich habe aber die normalen drauf.

Ich wohne 700 müM und wir haben viel Schnee. Bis heute bin ich noch nie stecken geblieben obwohl ich täglich fahre.

Vorne habe ich die Gabel etwas ausgenommen damit er auch passt.Andere Twiker haben einfach den schmaleren montiert.

Früher hatte ich den Rand mit der Flex etwas abgeschliffen.

 

heißt das, dass Du vorne auch 80/80 fährst ?

Hast Du da TÜV für bekommen ?

 

MfG,

 

Matthias

tw 514

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

wie ist eigentlich die Mindestprofiltiefe für das Twike?

Ich habe die Tendenz bis auf Slick runter zu fahren, da ich sonst alle 2 Monate neue Maloyas brauche.

 

Hendrik

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