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StromerBodo

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Lösungen

  1. StromerBodo's post in Emissionshandel mit meinem e.GO ? Also echt, neee ..... wurde als beste Antwort markiert.   
    Wenn man ja wenigstens bestimmen könnte, dass "Robert" es bekommt - aber so - das geht ja mal gar nicht ! 
  2. StromerBodo's post in E.Go Life Infotainment Upgrade Lautsprecher? wurde als beste Antwort markiert.   
    Ich würde da mal in einem Laden für Auto-Sound nachhören, das habe ich auch mit meinem TWIKE so gemacht und für einen echt günstigen Preis eine super Lösung bekommen, Profis eben ....
  3. StromerBodo's post in Ich wohne im Mietshaus. Habe ich Anrecht auf eine Ladestation? wurde als beste Antwort markiert.   
    Da ist die Rechtslage für den E-Mobilisten leider nach wie vor ungünstig - einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit gibt es bislang weder für Mieter noch für Wohnungseigentümer: Die Politik spricht zwar seit Jahren darüber, dass zur Förderung der E-Mobilität diese Frage vorrangig zu klären sei, aber der Ablauf ist wie leider so oft außerordentlich zäh: Nachdem es schon vor anderthalb Jahren einen ersten Gesetzentwurf  des Justizministeriums dazu gab, hat im Herbst eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu ihre Stellungnahme abgegeben und jetzt liegt ein darauf basierender Referentenentwurf des Justizministeriums vor, der wiederum erst einmal den Ländern und den interessierten Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Wann das Ganze dann tatsächlich Gesetz wird, ist also noch nicht absehbar - zumal ich davon ausgehe, dass bei den Hauseigentümern nicht gerade eitel Freude über die beabsichtigten Regelungen herrschen wird:
    Was kommen soll, ist das Recht eines Mieters wie auch eines Wohnungseigentümers, die Erlaubnis für die Installation einer Lademöglichkeit in der Immobilie zu erhalten, wenn er dort einen fest vermieteten bzw. zur Wohnung gehörenden PKW-Stellplatz hat. Das müsste er dann allerdings auf eigene Kosten vornehmen und auch dafür zahlen, wenn weitere Maßnahmen zur Sicherheit der Immobilie oder anderer Betroffener erfolgen müssen (zB Ausbau des Leitungsnetzes). In bestimmten  Fällen kann der Vermieter das auch verweigern - insbesondere wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache das Interesse des Mieters an der Lademöglichkeit "auch unter Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes deutlich überwiegt" -  man kann sich vorstellen, dass bei einer solchen Abwägung alles Mögliche herauskommen kann. 
    Immerhin gibt es dann aber grundsätzlich den Anspruch auf die Lademöglichkeit und eine solche Abwägung muss dann  eben vorgenommen werden, kann also nicht in jedem Fall zur Ablehnung führen - gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand ein Fortschritt, denn wenn jetzt der Vermieter sagt: Nein, habe ich keine Lust drauf, dann geht gegen seinen Willen eben gar nichts. Entsprechendes gilt bei Wohnungseigentümern, wenn die anderen Eigentümer nicht einverstanden sind. Nach derzeitiger Rechtslage geht es also nur im allseitigen Einvernehmen, also müsste man die maßgeblichen Personen dafür gewinnen, eine solche Installation vornehmen zu lassen. 
    Auch für die Zukunft sieht die Änderung des Mietrechts aber auch die Möglichkeit vor, das Ganze in einer Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zu regeln - und so etwas sollte ja auch jetzt schon möglich sein; wenn man sich über die Kostenfrage einigt, ggf. eine Mindest-Dauer festlegt, in der der Vermieter nicht kündigen darf, und regelt, was er dem Mieter im Falle eines vorzeitigen Auszugs an Kosten erstattet, wenn der die Ladestation zurücklässt, könnte das ein tragfähige Regelung für eine Lösung zur beidseitigen Zufriedenheit sein: Ein solcher Ladeanschluss kann ja nicht nur ein lästiger Sonderwunsch eines Mieters sein, sondern durchaus auch den Wert der Immobilie dauerhaft erhöhen !

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