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TWIKE als Velomobil - nie mehr wieder TÜV.

Featured Replies

Geschrieben

Hallo Forum,

 

ich habe mich gerade hier angemeldet, weil mir eine Frage unter den Nägeln brennt.

Aber zuerst zu mir:

Seit einigen Jahren trage ich mich mit dem Gedanken ein TWIKE zu kaufen und meinen Verbrenner abzugeben. Jetzt, da die Pläne konkreter werden und ich mit dem Sparen (endlich) anfangen kann (bisher hat mich die Finanzierung unseres Hauses etwas ... in Anspruch genommen), mache ich mir so meine Gedanken, wie denn die Zukunft elektrisch so aussehen soll.

Wenn ich schon Geld in die Hand nehme soll auch was dabei rauskommen!

 

Vor einiger Zeit hat bei http://www.elektroauto-forum.de jemand ein TWIKE verkauft als "das wohl einigste Velomobil Deutschchlands".

Mittlerweile ist weder vom Verkäufer noch vom Käufer was zu sehen/lesen. Ich hoffe die melden sich hier!

 

Ich dachte mir "Cool - nie wieder TÜV. Keine Versicherung. Keine Steuer" Der ganze teure Kram, den keiner braucht.

Erst kürzlich hatte ich meinen PKW beim TÜV (alle 2 Jahre wieder!). Inkl. AU hat der mir 110,- Euro abgenommen. :bang: Dafür, dass er faktisch NICHTS am Fahrzeug gemacht hat ist das m.A. nach eine Frechhheit. :x Diese kommt gesetzlich geregelt alle 2 Jahre immer wieder ... immer wieder ... immer wieder.

Genau aus dieser "Maschinerie" möchte ich durch meinen Umstieg auf ein TWIKE wenn möglich entkommen.

Naja, immerhin die AU hab ich dann ganz sicher los ;-)

 

Jetzt zu meiner Frage(n) hierzu:

Wie geht so eine Umrüstung auf ein Velomobil?

Muss das ein Liegeradshop machen, der das dann mittels Formular + Unterschrift belegt, dass ich auf dem Landratsamt das TWIKE als PKW abmelden kann?

Was ist dann die Vmax? Bleibt diese bei 85 km/h? Treibt der Motor weiterhin im vollen Geschwindigkeitsbereich mit? (solange ich strample)

Was ist mit der Motorleistung? Ich habe irgendwo im Hinterkopf, dass ein Velomobil auf 250W/25km/h begrenzt ist, oder?

Wie läuft das dann mit der Reku bei einem Velomobil?

 

Ich hoffe ich hab hier jetzt kein Fass aufgemacht und es findet sich jemand, der hierauf Antwort(en) liefern kann.

 

Grüße,

XSiteZ

 

Geschrieben

Als Velomobil bekommt man das Twike in 'Schland wohl eher nicht zugelassen. Dazu müsste es in der Hauptsache Muskelkraftbetrieben sein und das ist bei dem Gewicht kaum möglich. Was aber geht wäre eine Zulassung als "dreirädriges Kleinkraftrad" bzw. Leichtkraftfahrzeug. Zwei der drei Bedingungen dafür (Leergewicht ohne Akkus unter 350kg und Motorleistung max. 4kW) erfüllt das Twike ja bereits. Man müsste lediglich die Höchstgeschwindigkeit über den Drehzahlbegrenzer auf 45km/h limitieren, allerdings so das dies nicht ohne weiteres wieder geändert werden kann (manipulationssicher). Dann entfällt der regelmäßige TÜV und die Kfz-Steuer und die Versicherung wird auch günstiger (allerdings ist keine Vollkasko mehr möglich). Ausserdem kann man einen entsprechenden Führerschein bereits mit 16 Jahren erwerben und das Twike dürfte mit der leichteren und billigeren Acrylglashaube aus der Schweiz fahren. Rollend den Berg runter dürfte man übrigens legal über 100km/h fahren wenn's die Physik hergibt. Empfehlen würde ich aber, unter 90 zu bleiben...

Geschrieben
  • Autor

...das war ungefähr genau das, was ich nicht lesen wollte :cry:

 

Ich hatte mal einen CityEL mit 45km/h. Man hat immer den Eindruck man müsste aussteigen uns schieben.

Trotzdem Danke.

 

Vielleich findet sich ja noch jemand, der seine Erfahrungen hier berichten kann.

 

Grüße

XSiteZ

Geschrieben

Tja, so sind aber leider die Zulassungsbestimmungen, und das wohl auch aus mehr oder weniger gutem Grund. Ein Fahrzeug welches mit solcher Geschwindigkeit unterwegs ist erfordert nun mal ein entsprechendes Fachwissen über Bedienung und Straßenverkehrsordnung in Form einer Fahrerlaubnis und auch eine regelmäßige Überprüfung der Betriebssicherheit. Das letzteres beim Twike durch den oftmals ahnungslosen TÜV nicht gegeben ist und man die Betriebssicherheit umso mehr selbst im Auge behalten muss ist mir auch klar. Das Twike fällt halt durchs Raster und das man für die meist unqualifizierte HU den vollen PKW-Betrag zahlen muss schmeckt mir auch genausowenig wie die vollen Parkgebühren die ich immer zahlen muss obwohl ich nur 1/3 des Platzes beanspruche. Seit Anfang des Jahres braucht man als Führerscheinneuling für dreirädrige Fahrzeuge übrigens einen Motorradführerschein. Bestenfalls bekommt man den Prüfer also soweit das er nur die HU-Gebühr für ein Motorrad kassiert. Ansonsten bleibt es bei folgenden Zulassungsmöglichkeiten:

 

Fahrrad mit Hilfsmotor: Motor arbeitet bis max. 25km/h mit, darf max. 250 Watt Leistung haben und schaltet sich aus wenn länger als 3 Sekunden nicht mitgetrampelt wird. Fahrzeug muss ein Kennzeichen haben, man braucht aber keine Fahrerlaubnis.

 

Krankenfahrstuhl: Bis max. 25km/h, dürfen von Personen vor Jahrgang 1965 Führerscheinfrei und von jüngeren Personen nach einem 3stündigen Lehrgang mit theoretischer Prüfung gefahren werden (sofern ich mich richtig erinnere).

 

Leichtfahrzeug: bis 45km/h, 4kW Motorleistung, 350kg Leermasse (ohne Akkus). Fahrerlaubnis Klasse AM ab 16 Jahre, keine regelmäßige HU, keine Kfz-Steuer.

 

Alles was mit Motor schneller unterwegs ist wird als PKW oder Motorrad gewertet, kann nur noch ab 18 Jahre legal gefahren werden und muss regelmäßig zum TÜV. Einzig von der unsinnigen Feinstaubplakettenpflicht wird man befreit wenn man mit weniger als 4 Rädern unterwegs ist (von anderem Unsinn wie "Umweltprämie" (aka Abwrackprämie) ausgenommen allerdings auch).

 

Was sich im Bereich der sogenannten Pedelecs abspielt halte ich für eine gefährliche rechtliche Grauzone. Ich hab' auch schon mal gehört, das jemand mit einem Secma Scootcar (106x209cm, um 200kg schwer, theoretisch zweisitzig und mit 350ccm-Motor bis 75km/h schnell) völlig ohne Zulassung und Fahrerlaubnis unterwegs war weil er meinte, für so kleine Fahrzeuge sei das nicht erforderlich. Nachdem die Polizei ihn dann kostenpflichtig eines besseren belehrt hatte wurde das Fahrzeug über Ebay verkauft...

 

Das einzige was ich mir zur Lösung des geschilderten Problems vorstellen könnte wäre ein normales, einsitziges Velomobil (ggf. mit Elekto-Hilfsmotor wie beim Pedelec, gilt dann immer noch als Fahrrad) wie das Go-one. Da schafft ein sportlicher Mensch auch nur mit Muskelkraft 60km/h und wie "aussteigen und schieben müssen" kommt einem das in so einer Rappelkiste bestimmt nicht vor. Mit Sicherheitsgefühl und Autobahnzulassung sieht es aber dann wohl nicht so gut aus...

 

P.S.: Alles was Elektromotor und Akku an Bord hat kann und darf grundsätzlich rekuperieren, also auch ein auf Leichtfahrzeug oder Krankenfahrzeug runtergeregeltes Twike oder ein Pedelec.

Geschrieben

Guten Tag zusammen,

 

Ich bin, oder besser war, der Verkäufer des besagten Twikes...

 

Eines vorweg: Auf die Idee, das Twike so herzurichten, weil ich für Werbe-und Showzwecken wollte, dass es wie ein amerikanisches Sheriff-Car aussieht. (Leuchtbalken, Sirene, Rammbock, usw.) Das in D mit einem zugelassenen Fahrzeug zu machen ist beinahe unmöglich, schon gar nicht, wenn es sich um kein Originalfahrzeug handelt... :bang:

 

So habe ich mir überlegt, was ich machen kann und kam auf die Idee mit dem Velomobil-Twike. Denn : Twike jetzt = Fahrrad; Fahrrad= Ich kann fast alles tun und lassen, was ich will.8)

 

Hier wurde bereits viel richtiges, aber auch viel falsches geschrieben!

Fakt ist, dass ich mit meinem Twike beim Tüv Nord war, ich habe es durchsehen lassen, und der Sachverständige hat mir auch versichert, dass man für mein spezielles Fahrzeug keine Zulassung/Versicherung/Fahrerlaubnis benötigt.

 

Wenn jemand von euch jetzt auch Lust auf das Fahren ohne unnötige Kosten und Abgaben an Vater Staat Lust hat, kann sich gerne über diesen Treat bei mir melden... :)

 

Bis auf weiteres,

Gruß T-W-I-K-E-R !

 

 

Geschrieben

...Hier wurde bereits viel richtiges, aber auch viel falsches geschrieben!

Fakt ist, dass ich mit meinem Twike beim Tüv Nord war, ich habe es durchsehen lassen, und der Sachverständige hat mir auch versichert, dass man für mein spezielles Fahrzeug keine Zulassung/Versicherung/Fahrerlaubnis benötigt...

Das TÜV-Mitarbeiter zuweilen kaum oder keine Ahnung haben was sie da tun und durchwinken schrieb ich ja schon. Auch bei den Zulassungsstellen herrscht oft Verwirrung, insbesondere wegen vorderem Kennzeichen und den eigentlich nicht zulässigen Seitenscheiben aus Kunststoff. Es bleibt aber dabei das um ein Kraftfahrzeug mit entsprechender Masse und Geschwindigkeit auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen aus gutem Grund Versicherung und Fahrerlaubnis erforderlich sind. Alles andere wäre eine Gesetzeslücke die zügig geschlossen gehört...

Geschrieben

Also das mit der Geschwindigkeit stimmt nur, wenn sie durch einen Motor erzeugt wird. Mit Muskelkraft kann ich auch 80 ohne Führerschein fahren. Genauso ist das Gewicht nirgendwo festgeschrieben. Wie dürften auch sonst die ganzen Tandem-Velomobile oder Gruppen-Fahrräder fahren?!

Geschrieben

Also das mit der Geschwindigkeit stimmt nur, wenn sie durch einen Motor erzeugt wird. Mit Muskelkraft kann ich auch 80 ohne Führerschein fahren. Genauso ist das Gewicht nirgendwo festgeschrieben. Wie dürften auch sonst die ganzen Tandem-Velomobile oder Gruppen-Fahrräder fahren?!

 

Hallo,

 

die Gesetze sind eindeutig:

 

maximal 250Watt.

Unterstützung nur bis 25 km/h

Nur Unterstützung, darf nicht nur elektrisch fahren.

 

Wie soll denn die Leistung auf 250 Watt begrenzt werden ?

Das Twike fährt mit 250 Watt Leistung (bei 360V 0,7A) gar nicht los.

 

MfG,

 

Matthias - tw514

Geschrieben

Grundsätzlich könnte man die Übersetzung des Pedalantriebs so modifizieren das man auch nur mit Muskelkraft fahren kann. Ich hatte auch mal darüber nachgedacht, insgesamt drei Fahrradschaltungen zu verbauen, eine Dreigang in der Mitte (1-nur Muskelkraft, 2-Stadt, 3-Autobahn) sowie eine Fünfgang für den Beifahrer und eine Siebengang für den Fahrer. Sehr viel an Geschwindigkeit kommt dabei aber nicht heraus. Mit 2x150W Muskelkraft plus 250W Elektro kratzt man theoretisch vielleicht an der 30km/h-Marke in der Ebene. Rollend den Berg runter sind auch 100km/h möglich, bergauf ist man aber schneller zu Fuß. Da die Motorleistung pro "Fahrrad" auf 250 Watt begrenzt bleibt macht ein Zweisitzer kaum Sinn. Ich wäre ohnehin eher für die Konstruktion eines einsitzigen "SIKE" (Single Bike) da man dieses auch gut nur mit Muskelkraft bewegen könnte, man an einem einphasigen Anschluss mit bis zu 120km Reichweite pro Stunde Ladezeit laden könnte und die Akkus mit ca. 20kg so leicht wären das man sie auch gut zum Laden rausnehmen oder gleich durch einen geladenen Zweitakku ersetzen könnte. Als Velomobil tendiere ich daher zum Go-One. Das wiegt nur knapp 30kg und damit kann man auch mit 150W Muskelkraft einiges erreichen. Problem beim Twike ist halt das Gewicht...

Geschrieben

Nee, ich denke auch, dass das TWIKE keine taugliche Basis für den Umbau zum Velomobil ist - zu groß, zu schwer, um damit - auch mit 250W E-Hilfe - halbwegs vernünftig voranzukommen.

 

Da gibt's aber doch hervorragende Alternativen an originären Velomobilen, insbesondere aus Holland, die flottes Vorankommen mit Muskelkraft oder auch geringer Elektrounterstützung gewährleisetn - das Go-One wurde schon erwähnt, das Alleweder in verschiedenen Ausführungen ist lange erprobt, dann hat's da noch das Mango oder den Milan oder das Quest oder Leiba und Leitra oder oder ..... lauter tolle Geräte !

 

Dann lassen wir die TWIKEs doch lieber TWIKEs sein als sie zu verbasteln !

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

habe mir ein gebrauchtes Twike gegönnt, muß jetzt zum TÜV und würde gerne exakt wissen wie Twiker das angestellt hat das Twike als Velomobil anzumelden.

Also steht die Frage ob Du mir konkret eine Umbauanleitung zukommen lassen könntest, bzw. eine Kopie vom TÜVbericht, damit ich meinen Prüfer auch überzeugen kann.

Vielen Dank

Geschrieben

Nix verstehn ?!

 

TWIKE -> Kraftfahrzeug -> Zulassung und TÜV

 

Velomobil -> muskelkraftgetriebenes Fahrzeug -> weder Zulassung noch TÜV

Wenn du eine Velomobil hast, brauchst du niemanden von irgendwas zu überzeugen, dann kannst du damit einfach rumfahren.

 

Hast du ein Kraftfahrzeug, dann geht's nicht ohne Zulassung und regelmäßigen TÜV - und das TWIKE ist nun halt von Haus aus ein Kraftfahrzeug. Um's zum Velomobil zu machen, müsstest du den Elektroantrieb ausbauen oder auf 250W Leistung drosseln - dass jemand sowas schon mal gemacht hätte, habe ich bisher nicht gehört - viel Spaß !

 

Gruß Bodo

 

 

Geschrieben

Ich kann mir auch nur vorstellen, das der Mann entweder den unfähigsten Prüfer aller Zeiten ausfindig gemacht hat der sogar eine Autogas-Anlage mit Erdgas-Tankstutzen durchgewunken hätte oder er hat ein paar Details ausgelassen. Etwa, das ein auf 250W limitiertes Velo-Twike in der Ebene nur 20km/h schafft und an einer 3%-Steigung scheitert. Und als Käufer hat er sich wohl einen Perpetuum-Mobile-Gläubigen gedacht der von Physik nicht wirklich sowas wie ein Fünkchen Ahnung hat...

 

Aber mal ernsthaft, welcher Teil dieser "wie umgehe ich TÜV- und Versicherungspflicht"-Diskussion soll denn zur Förderung der Elektromobilität und Verkehrssicherheit beitragen?

 

Gruß

SternFuchs

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