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Twike Neuklassifizierung

Featured Replies

Geschrieben

Nachdem das Twike in DE ja offenbar dank der lieben Trike Fahrer, die keinen Helm aufsetzen wollten, jetzt kein PKW mehr ist, sondern ein Motorrad, stellt sich mir die Frage, was das denn nun für die Fahrer bedeutet, die erst nach dem 18.1.2013 ihren Führerschein gemacht haben. Müssen die jetzt den A1 Schein nachmachen, um ihr Twike weiter fahren zu dürfen? Oder gilt das nur für Neuzulassungen und alle mit dem "PKW" Eintrag im Schein sind nach wie vor PKWs?

 

LG, ...Joachim

Geschrieben

Hallo Joachim,

 

gilt nach meiner Erfahrung für Neuzulassungen und Ummeldungen. Bei einer Ummeldung meines TWIKE habe ich statt der bisherigen Pkw- eine Motorradversicherung für die Anmeldung benötigt. Anschließend hat sich die Versicherung, bei der ich vorher das Fahrzeug als Pkw versichert hatte, wegen Vorlage des A1-Motorradführerschein bei mir gemeldet. Kein Problem, da ich zum einen einen alten Führerschein und zum anderen auch den vollwertigen A-Motorradführerschein habe. Der Versicherung ging es aber nur um den Rabatt, der sonst ohne Vorlage des Motorradführerscheins verloren gegangen wäre. Die Zulassung/Ummeldung selbst ist auch ohne Motorradführerschein möglich. Anders sieht das vielleicht bei einer Verkehrskontrolle aus :o

 

Viele Grüße

German, TW900

Geschrieben

In der Schweiz wird ein Twike als "Motorrad-Dreirad" zugelassen:

 

- Steuern und Versicherung wie ein Motorrad (je nach Kanton mit Rabatt weil Elektrisch)

- Fahrberechtigung mit A1 oder A -> Weil Motorrad (unter 11 kW)

- Fahrberechtigung ebenfalls mit B -> Weil zweispurig

 

Da unsere Fahrberechtigungen international harmonisiert sein sollen :roll: denke ich dass das Gleiche auch für die EU gilt

Geschrieben

Also wenn ich den Joachim recht verstehe, geht's ihm weniger darum, als was das TWIKE zugelassen wird, als darum, welchen Führerschein man jetzt haben muss, um es fahren zu dürfen.

 

Die Neuregelung ab dem 19.01.2013 betrifft auch gar nicht die Zulassung des Fahrzeugs, sondern die Zulassung von Personen zum Verkehr, also die Führerscheinklassen: Seither ist für dreirädrige Fahrzeuge - also auch das TWIKE - die Fahrerlaubnisklasse A (früher Klasse 1, hauptsächlich für Motorräder) erforderlich - aber nur bei Leuten, die ab diesem Datum einen Führerschein erworben haben. Bei allen, die ihren Klasse B-Führerschein (also PKW, wie früher Klasse 3) zu diesem Zeitpunkt bereits hatten, ändert sich nichts: Sie dürfen damit weiterhin das TWIKE fahren, und zwar egal, wann es zugelassen wurde. Man behält eben die Befugnisse, die einem bei der Erteilung des Führerscheins zustanden, auch wenn sich an den Führerscheinklassen etwas ändert, die Änderungen gelten dann jeweils nur für die, die ab der Änderung die Fahrerlaubnis erteilt bekommen.

 

Wir hatten das hier im Forum auch letztes Jahr schon mal diskutiert, ich find's aber leider nicht mehr.

 

Die Regelung hat zwar bei den Trike-Fahrern und insbesondere den Fahrern der Piaggio-Roller mit zwei Rädern vorne (die man bisher mit dem PKW-Führerschein fahren durfte) einiges für sich, dass wir TWIKE-Fahrer ebenso wie die Ape-Fahrer (Vespa mit Kastenaufbau hinten) darunter leiden, danken wir dem mangelnden Differenzierungsvermögen der EU-Bürokratie (und der viel zu geringen Zahl unserer Fahrzeuge im Verkehr).

 

Künstlerpech !

Dennoch mit immer sonnigem Gemüt: __Bodo__

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hi, wollte zum Thema mal was possitives beitragen

 

aufgrund der Änderung der Klassifizierung kann jetzt meine 16jähirge Tochter mit dem A1 das Twike fahren. Sowohl ich als auch sie finden das absolut super. Wo kann man mit 16 Jahren schon ein richtiges Auto fahren und sie kann dann auch unseren 10Jährigen Sohn herumkutschieren. Also ich finde die Klassifizierung echt Klasse.

 

PS: weiss jemand ob man mit dem Motorrad auch den Motorrad Parkplätzen parken darf

 

Gruss Johannes TW496

Geschrieben

Fast genauso habe ich vorgestern in Rüsselsheim gestanden und es hat sich keiner dran gestört, im Gegenteil, als ich zurückkam, stand ein ganz Interessierter daneben, der mal wieder einen Schluck Aufklärung brauchte... also da gibt's bestimmt gar nichts dran rumzumäkeln, würde ich sagen, würde ich nicht unsere missgünstigen HiPos und HiPoInnen kennen, denen alles ein Stachel im Auge ist, was nicht 100% in ihr kleinkariertes Spießer-Raster passt.....

Geschrieben

Selbst bei meinem Arbeitgeber "dem Hersteller der Fahrzeuge mit dem Stern" parke ich seit fast 6 Jahren an den unterschiedlichen Firmenstandorten rund um Stuttgart je nach Wetter und Situation abwechselnd auf Motorradparkplätzen, Pkw- und bei schlechtem Wetter auch auf freien, überdachten Fahrradstellplätzen. Es ist ja ein TWIKE-Active und die Fahrradpedale habe ich dazu einmal unserem Facility Manager gezeigt. In den ersten Jahren parkte ich jedoch noch lieber auf den eher immer knappen Pkw-Stellplätzen, nachdem mich mal ein Motorradfahrer-Kollege schief angesehen hat und gemeint hat "ganz schön breit Dein Motorrad - das braucht ja zwei Plätze". Das TWIKE war aber auch damals schon immer überall geduldet.

 

Seit ich durch eine notwendige Ummeldung eine Motorradversicherung fürs TWIKE habe, parke ich absolut guten Gewissens meist auf Motorradparkplätzen jeweils im geschützten Parkhaus bzw. bei passendem Wetter auch direkt auf den Motorradstellplätzen im Freien direkt vor dem Drehkreuz meines Heimatstandortes Affalterbach. Immer wieder werde ich von irgendwelchen Kollegen gefragt, was das überhaupt für ein "Ding" ist und welche Zulassung, Versicherung, etc. man da benötigt. Und ganz auffällig: Meine Kollegen wissen immer ganz genau wo mein TWIKE steht - manchmal besser als ich, wenn ich es nach der Arbeit in den vielen Mitarbeiterparkhäusern manchmal suche :D

 

Liebe Grüße

German, TW900

Geschrieben

Durch die Neuklassifizierung dürfte das Twike das schnellste Fahrzeug sein, das man mit 16 fahren kann, oder sehe ich da was falsch? Muss es dann begrenzt werden?!

Geschrieben

Unter die Klasse A1 fallen:

-Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit:

125 cm3Hubraum max.

11 kW (15 PS) Leistung max. = mind. 10 kg pro kW

0,1 kW/kg Leistung/Eigengewicht max.

-Dreirädrige-KfZ mit

15 kW (20,4 PS) Leistung max.

 

Es gibt in dieser Klasse keine eigens angegebene Geschwindigkeitsbeschränkung mehr. Mit den angegebenen Leistungen kann ein Leichtmotorrad schon über 100km/h schnell werden.

 

Gruß

Martin

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