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Mitfahren von Kindern

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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

Soeben lese ich in der Zeitung dass ab 1.4.2010 in der CH eine Kindersitzplicht bis 12 Jahre besteht. Ausgenommen sind Kinder die grösser als 1.50m sind. Bisher waren dies 7 Jahre. Die Vorrichtungen müssen mindestens die Standards der Version 03 erfüllen.

 

Wie sieht die Gesetzesgrundlage beim Twike aus? Kennt sich da jemand aus? Grüsse Stefan

 

 

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Geschrieben

Hallo Stefan,

 

die Kindersitzpflicht gilt in Deutschland schon eine geraume Zeit.

 

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Wikipedia-Auszug: (http://de.wikipedia.org/wiki/Kindersitz)

Seit April 2008 dürfen nur noch solche Kindersitze genutzt werden, die nach ECE44/03 oder höher geprüft sind. Ob dies der Fall ist, erkennt man an den ersten zwei Ziffern der 8-stelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel, denn diese zeigen die Prüfversion an. Beginnt die Nummer mit 00, 01 oder 02, so ist der Sitz veraltet. Bei 03 oder 04 ist der Sitz zulässig, wobei 03 technisch gleichwertig mit 04 ist.

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Das TWIKE betreffend sehe ich kein grundsätzliches Problem, da die Befestigung am normalen Dreipunktgurt erfolgen kann. Ob das aber der Sicherheit oder nur den Sitzherstellern dient? Zum Glück wird meine jüngste Tochter bereits 15. Eine Vorschrift für einen zehnten Pflicht-Airbag gefolgt von einer Sauerstoffnotbeatmung beim Auslösen aller Airbags ist wohl auch nicht mehr fern :-)

 

Bei Wikipedia ist auch ein Link zu einem aktuellen ADAC-Test von Kindersitzen: http://www1.adac.de/Tests/Kindersicherung/Kindersitze/default.asp

 

Viele Grüße

German

Geschrieben

Lieber Stefan & German,

 

das mit den Norm-Kindersitzen im TWIKE ist so eine Sache, weil die Schalensitze ja zu schmal sind um die Kindersitze vernünftig zu befestigen, und das Ganze so nur gefährlicher statt sicherer wird.

 

Das TWIKE läuft in der Schweiz als Motorrad, und damit ist die Gurtentrage-und Kindersitzdiskussion für mich bereits erledigt, weil die Vorschriften m.E. nicht zutreffen. Es gibt ausserdem sogar TWIKEs ganz ohne Gurte. Weil ich aber auf Sicherheit achte, handhabe ich das in der Praxis so, dass ich grössere Kinder auf dem Beifahrersitz mit dem Bauchgurt angurte (damit sie den diagonalen Brustgurt nicht am Hals haben). Für meinen Kleinen habe ich einen passenden Norm-Kindersitz auf dem Rahmenrohr hinter dem Beifahrersitz so montiert, dass der Sitz selber mit dem Chassisrahmen verbunden wird und zusammen mit einem passenden Fünfpunktegurt das Kind zuverlässig sichert. Ich selber habe schon verschiedene alternative Montagen von Kindersitzen im TWIKE gesehen, von denen die allermeisten besser sind als einfach einen Kindersitz auf den serienmässigen Sitz draufzuschnallen.

 

Zum Thema Regulierungswahn: Mit dem TWIKE scheint es einen gewissen - vielleicht nicht ganz offiziellen - Freiraum zu geben. Letzthin habe ich bei einer Kontrolle eine Polizistin wirklich nett angelacht, damit ich ihr endlich mal mein TWIKE (ohne Kindersitz) zeigen kann, aber sie hat mich trotz aller Bemühungen durchgewinkt: "Oh, da weiss ich gar nicht, was ich kontrollieren muss..." javascript:editor.insertSmilie(':lol:')

 

Gruss,

Florian, TW-448

 

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