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Die neue Fahrzeugkategorie M1E - die Vorteile und Nachteile

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Seit einiger Zeit ist bekannt, dass die EU Kommission eine neu Fahrzeugkategorie einführen möchte. Grundsätzlich war die Idee, die Lücke zwischen der Leichtfahrzeugkaegorie L7e und der PKW Klasse M1 zu füllen - um so effiziente elektrische Autos zu fördern und einer breiten Masse zugänglich zu machen. Die neue Kategorie hätte evtl. die Bezeichnung "M0" bekommen. Als Beispiel wurde auch oft die erfolgreiche "Kei Car" Kategorie wie es sie in Japan gibt, genannt.

In bilateralen Gesprächen mit Herstellern und Vertretern der Zivilgesellschaft hat die Arbeitsgruppe Motorfahrzeug verschiedene Modelle diskutiert. Die Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen, keine neue Kategorie einzuführen. Anstelle davon solle eine Unterkategorie der M1-Klasse, genannt M1E eingeführt werden.

Die Arbeitsgruppe war sich zudem einig, die neue Fahrzeugkategorie nur über die Länge zu definieren um so auch größere Batteriekapazitäten zu ermöglichen. Als maximale Fahrzeuglänge wurde eine maximale Länge von 4.2m definiert.

Die Hersteller forderten zudem Maßnahmen im Bereich der Regulierungen, insbesondere ein „Einfrieren“ von Anforderungen. Denn diese regulatorischen Anpassungen, vor allem in kurzen Abständen, sind kostspielig. Auch gezielte Fördermaßnahmen fiskalischer und nicht-fiskalischer Art wurden gefordert. Zivilgesellschaftliche Organisationen votierten dafür, kleine Elektrofahrzeuge zu fördern, hatten jedoch Bedenken, dass bestehenden Sicherheitsanforderungen gelockert würden. Auch die nationale Behörden (Mitgliedsländer) äußerten sich kritisch gegenüber Abweichungen von regulatorischen Anforderungen.

Unterkategorie Regulation (EU) 2018/858 - elektrische Kleinwagen - Auszug aus dem "COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT"

Vorgeschlagene Änderung

Die vorgeschlagene Änderung besteht in der Einführung eines neuen Punktes 2.4 in Anhang I, Teil A, Nummer 2 der Verordnung (EU) 2018/858, der eine Unterkategorie für kleine Elektrofahrzeuge der Kategorie M1 („M1E“) definiert, basierend auf einer maximalen Länge von 4,2 Metern.

Erwartete Auswirkungen

Durch die Einführung einer neuen Unterkategorie von Personenkraftwagen, der Klassifizierung „M1E“, erhalten politische Entscheidungsträger sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene eine rechtliche Definition von Kleinwagen, die für gezielte Förderprogramme mit fiskalischen und/oder nicht-fiskalischen Anreizen zur Produktionssteigerung genutzt werden kann.

Diese Änderung wird die Einführung gezielter Vereinfachungsmaßnahmen in EU-Verordnungen erleichtern, wenn dies angemessen ist, und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, fiskalische und/oder nicht-fiskalische Anreize einzusetzen, um die Nachfrage nach kleinen Elektrofahrzeugen im Einklang mit den Beihilfevorschriften zu unterstützen, soweit diese anwendbar sind. Dies wird zu positiven Auswirkungen auf die Umwelt im Einklang mit der CO2-Verordnung führen und gesellschaftliche Vorteile bringen, indem den Verbrauchern mehr Auswahl beim Kauf eines emissionsfreien Fahrzeugs geboten wird.

Was ändert sich denn nun?

Da eine komplett neue Fahrzeugkategorie "M0" vom Tisch ist, dürften die technischen Spezifikationen im Vergleich zur normalen M1-Klasse nicht stark abweichen. D.h. "Kei-Cars" - werden also auch in Zukunft den Japanern vorbehalten bleiben. Die Unterkategorie M1E kann daher primär dazu genutzt werden, Anreize für Kauf und Betrieb zu schaffen. Z.B. steuerliche Vergünstigungen, keine Fahrverbote usw. Die Umsetzung ist jedoch den Mitgliedstaaten überlassen. Zudem sollen nur Fahrzeuge "Made in Europe" von der M1E Kategorie profitieren können. Je nach Ausprägung der Anreize, werden es so Fahrzeuge aus nicht-europäischer Produktion eher schwer haben. Wie wohl China darauf reagiert?

Vorteile

  • Elektromobilität wird günstiger und für die breite Masse erschwinglich

  • Weniger Emissionen durch kleinere Fahrzeuge

  • Mehr kleine Fahrzeuge aus europäischer Produktion

  • Geringere Entwicklungskosten da Anforderungen länger eingefroren werden, Sicherheitsniveau soll bleiben

  • Vereinfachungsmaßnahmen in EU-Verordnungen - ob dies auch technische Auswirkungen haben wird?

Nachteile

  • Weniger Konkurrenz, da nicht-EU Produkte in einigen Ländern kaum mehr konkurrenzfähig sein werden - ausgedünnte Markenvielfalt

  • Statt kleine EV aus chinesischer Produktion, werden verstärkt größere EVs aus China eingeführt

Offene Fragen

  • Können die geplanten Anreize auch auf gebrauchte Elektroautos ausgedehnt werden?

  • Deine Fragen?

Wie beurteilst du die neue M1E Kategorie? Wird es die E-Mobilität in Europa voranbringen? Oder ist es nur eine "Papierlösung" die von den Mitgliedssaaten halbherzig umgesetzt wird? Schreibe es gerne in die Kommentare.

3 Kommentare

Empfohlene Kommentare

BYD T03 Leap

Mitglied

Geschrieben

Das ist für mich keine Marktwirtschaft mehr!!!! Die EU schafft es wiedermal sich den freien Markt nicht zu stellen !!!!! -also ist der Verlierer in meinen Augen wieder der kleine Bürger denn nur wenn eine Markt Offenheit sprich Weltoffenheit vorhanden ist dann ist auch wirklich ein Konkurrenz Denken da in der Preisgestalltung und sonstiges so wird es wieder nur das was es immer ist ein Eintopf Made in EU

Geschrieben

Ich sehe die Einschränkung auf "Made in Europe" ebenfalls kritisch. Ich kann die Argumentation dahinter zwar verstehen und auf den ersten Blick scheint diese Regelung den EU-Herstellern etwas Luft zu verschaffen. Aber es kann zu einer Innovationsbremse werden. Ich denke die grossen chinesischen Hersteller werden dies umgehen und Produktionslinien in Europa errichten, wie z.B. BYD in Ungarn oder wie damals Leapmotor in Polen. Oder der chinesische Staat wird Druck auf EU-Mitgliedsländer ausüben, denn es ist den Mitgliedsländern freigestellt, wie stark das Anreizsystem ausgestaltet wird. Wird es nur schwach ausgelegt, wird es auf nicht-EU produzierte Fahrzeuge wenig Auswirkung haben - sagt zumindest mein Kaffeesatz. )

Charly

Mitglied

Geschrieben

Die Vorteile dieser neuen EU-Fahrzeugklasse für Hersteller, führen m.E. zu gravierenden Nachteilen für alle EU-Bürger:innen:

  1. M1E typgenehmigte Modelle müssen zehn Jahre lang keine nachträglichen Anpassungen an neue Assistenzsystem-Vorschriften vornehmen. Die aktuellen EU-Vorschriften z.B. zu ISA (intelligent speed assistence) sind aber gegen vorsätzlichen und fahrlässigen Missbrauch wirkungslos und verhindern nicht das Wettrüsten auf unseren Straßen.

  2. Bei den CO₂ - Flottenzielen werden den Herstellern 10 verkaufte M1E-Exemplar wie 13 E-Fahrzeuge angerechnet. Da es keine entsprechende Förderung für Leichtfahrzeuge gibt, wird das die umweltfreundlichere L7e-Klasse im Markt noch mehr benachteiligen.

  3. Mit dem Längenmaximum von 4,20m und fehlenden Einschränkungen bei Leistung, Gewicht und Breite hat diese Kategorie nichts von einem Kleinwagen. Mit dieser Klasse werden modellpolitische Lösungen für unsere Stau- und Parkplatzprobleme beerdigt.

  4. Ein erklärtes Ziel dieser neuen Kategorie ist, dass sie für protektionistische Maßnahmen innerhalb der EU genutzt wird. Der derzeit erfolgreichste Produzent von E-Autos, China, wird dadurch wahrscheinlich auf ein Angebot von noch größeren Autos ausweichen.

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