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Ladepunkt-Regulierung

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Geschrieben

Wie ich soeben lese, beabsichtigt das Bundeswirtschaftsministerium, eine Verordnung über E-Auto-Ladepunkte zu erlassen, in der allerhand reglementiert wird, was potentielle Ladepunktbetreiber abschrecken könnte:

 

Die Verordnung soll für eine Vielzahl von Ladepunkten gelten, auch solche, die nur einer sehr begrenzten "Öffentlichkeit" zur Verfügung stehen; die Definition ist so weit, dass so mancher potentieller Betreiber, der so etwas im Betrieb eingerichtet hat und zB für seine Arbeitnehmer, Kunden oder durchreisende E-Mobilisten eröffnen möchte, vor den damit verbundenen Anforderungen zurückschrecken und das Ganze bleiben lassen könnte.

 

So muss jeder neue öffentlich erreichbare Ladepunkt mit einer Typ 2-Lademöglichkeit ausgerüstet werden, jeder Schnelladepunkt mindestens mit einem CSS-Stecker.

 

Der Ladepunkt muss zudem bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden - 8 Wochen vor Inbetriebnahme ! - und auch die Abmeldung ist obligatorisch.

 

Schnellladepunkte müssen sich dann regelmäßig einer Art Hauptuntersuchung unterziehen.

 

Und in Kraft treten soll das Ganze möglichst noch im Frühjahr.

 

Soso, ich gedachte eigentlich, im Frühjahr vor meinem Büro eine Park & Charge-Box zu installieren, das kann ich mir damit jetzt wohl abschminken - entspricht nicht mehr den Vorschriften, Schuko u. CEE sind zwar neben Typ 2 zulässig, aber nicht mehr alleine !!

 

Dabei ist mir der Streit darüber, ob CSS überhaupt ein geeignetes System ist, ziemlich egal - es spricht jedenfalls für die Qualität der vorgesehenen Normierung, dass das bisher nur einen Norm-Entwurf darstellt, der zudem wohl von kaum einem Elektroauto-Hersteller angeboten wird.

 

Unsere liebe Ministerialbürokratie - warum kleckern, wenn man auch klotzen kann !!!

 

 

:bang: :evil: :roll:

 

Mehr unter

http://www.heise.de/autos/artikel/Erzwungene-Einheit-Entwurf-zur-Ladesaeulenverordnung-des-BMWi-2519961.html

http://e-auto.tv/kritik-am-entwurf-ladesaeulenverordnung-lsv.html

Geschrieben

Die eigentliche Idee, dass man mal einen gewissen Standard schaffen möchte, finde ich eigentlich gar nicht mal schlecht. Es ist halt tatsächlich, gerade als El-Neuling oder potentieller EL-Fahrer schon recht mühsam, sich mit den ganzen Lade- und Bezahlsysteme auseinander zu setzen. Ich meine, mit einem Benziner/Diesler gehst du an eine x-beliebige Tankstelle und du weisst dass du das bekommst was du brauchst und du weisst auch wie du bezahlst!

 

Was ich allerdings falsch finde ist:

1. Dass man etwas als Standard definiert, das noch gar nicht existiert, weder auf Seite der Ladesäulen noch der Fahrzeuge!

2. Dass man einen so hohen Standard festlegt! Denn Aufwärts-Kompatibilität ist selten das Problem, abwärts hingegen schon!

3. Dass man auch Private- und Halbprivate dazu verpflichtet, einen solchen Standard ein zu halten!

 

So. Ich hoffe, dass das nicht so durchkommt!

Geschrieben
  • Autor

Ja, und das zeigt auch, dass die E-Mobilitäts-Bürokraten mal wieder nicht über den Tellerrand drüberkucken - da wird nur auf die Elektroautos der großen Autofirmen geschaut, die solche Lösungen am ehesten benötigen - aber was ist zB mit den Hunderttausenden von Pedelec-Fahrern, die ja auch mal außer Haus nachtanken wollen und mit einer Schukosteckdose bestens bedient wären ? Die kriegen dann keine, weil ja unbedingt eine Typ 2-Dose dabei sein muss, die wieder so teuer wird, dass der potentielle Aufsteller davon absieht.

 

Und wir Leicht-Emobilisten, die ja eigentlich leuchtende Beispiele dafür sein sollten, wie eine anders gedachte Mobilität aussehe könnte, kommen auch wieder unter die Räder.

 

Gruß, Bodo

Geschrieben

Hallo Bodo,

also wenn du vor deinem Büro so was machen möchtest ist das ja auf deinem Privatgelände und somit

im rechltichen Sinne keine Öffenliche Ladestation, sondern ein private. Somit gelten dann auch die

Bestimmungen nicht.

Das Drehstromnetz z.B. ist rechtlich keine Ladestation, sondern ein Hausaussenanschluss, mehr nicht.

Ob du da einen Rasenmäher, Benonmaschine oder ein TWIKE dranhängst ist egal.

Wichtig ist nur es darf kein Type2 dran sein, sonst wird aus dem Hausaussenanschluss eine Ladestation,

da dieser Steckertype als Europaweite Norm für E-Mobilität geschaffen wurde.

 

Gruß

Christian

Geschrieben
  • Autor

Das ist ja gerade das Seltsame bei dieser Regulierung, Christian, dass es gar nicht darauf ankommt, ob sich der Ladepunkt auf Privatgelände oder im öffentlichen Straßenraum befindet, die Regulierung gilt in jedem Falle, auch wenn nur eine sehr begrenzte Teil-Öffentlichkeit Zugang hat.

 

Nachdem Entwurf der Vorschrift ist "ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, wenn dieser von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kannâ€

 

In vielen Fällen ist das ja auch jetzt schon der Fall, dass eine solche Säule auf einem Betriebsgelände, einem Supermarktparkplatz oder auf dem Gelände eines Stadtwerks steht, das sind ja in der Regel alles Privatgrundstücke, und jede solche Lademöglichkeit, die nicht hinter einem serschlossenen Tor oder einer Schranke steht, wäre nach der Gesetzesdefinition "öffentlich".

 

Abgesehen davon würde die Ladesäule vor meinem Büro mitten auf dem Bürgersteig, also sehr wohl im öffentlichen Verkehrsraum stehen .....

Geschrieben

Tja da kann ich nur sagen:

sch.. drauf.

Oder es stellt sich die Frage was ist ein Ladepunkt ?

Eine Schukodose die öffentlich zugänglich ist z.B. an einem Supermarkt ( ist häufig vorhanden ).

 

Einfach macha und guad is, dama do bei uns sogn.

 

Wo hast du denn die genauen Informationen her ? Ich finde im "netz" nichts konkretes nur

Zeitungsartikel.

 

Gruß

Christian

 

 

Geschrieben

Danke Heinz-Peter,

die LSV ist ja interessant, dass unser Politiker obwohl vermutlich noch nie mit einem E-Auto unterwegs waren,

auch immer gleich das Problem erkannt haben und ne Lösung ist ja auch schon formuliert.

 

Nur das wirkliche Problem ist ja die nicht einheitliche Möglichkeit der Abrechnung.

Ich hab keine Lust 100 verschieden Karten mit mir rumzuschlepen.

 

Gruß

Christian

Geschrieben
  • Autor

Also beim Abrechnen bin ich absolut dafür, den Strom kostenlos abzugeben, so wie das an vielen Ladestellen ja nach wie vor möglich ist - oder im P+C-Netz, das auch bei den ganzen überkandidelten Super- und Megachargern immer mehr ins Hintertreffen kommt.

 

Einmal Schlüssel ordern und dann für jährliche Gebühr immer kostenlos zapfen - das ist doch OK ?!

 

Mit den überdimensionierten E-Autos neuester Prägung (der unter exzessivem Einsatz fantastischer Leichtbautechniken entstandene BMW i3 bringt mal lockere 1,3 Tonnen auf die Waage !!!) werden eben auch Ladenetze erforderlich, die enorm aufwendig sind - ein paar Millionen TWIKEs oder ähnliche Fahrzeuge ließen sich dagegen ohne wesentlichen Zusatzaufwand in das vorhandene Netz integrieren, nichts einfacher als ein paar Tausend zusätzliche Schukodosen (die jedenfalls für D) nahe Stellplätzen zu installieren...

 

Da das Ganze für die Stromverkäufer absolut uninteressant ist (es dauert Jahre, bis die Investition in eine Ladesäule sich durch den Stromabsatz amortisiert), sollten sich die Hersteller der fetten E-Autos selbst der Ladeinfrastruktur annehmen, so wie das Tesla ja schon tut ! Aber dass die meisten da mit dem Finger auf die anderen zeigen, zeigt mal wieder, wie intensiv unsere traditionellen Verbrenner-Produzenten an der Verbreitung der E-Mobilität interessiert sind - interessant dazu auch der Bericht eines i3-fahrenden Stefan in der "Emobile plus solar" Nr. 25, wohl ein Nachdruck eines Gastartikels aus www.mein-elektroauto.com

 

Bodo

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