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Drosselung auf 45km/h

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Geschrieben

Hallo zusammen

 

Bin ganz frisch im Forum und habe da eine vielleicht allgemein interessante Frage.

Schon lange trage ich mich mit dem Gedanken, vom City-el auf den Twike zuwechseln. Den City-el habe ich vor Jahren als 3-rädriges Kleinkraftrad mit max. 45km/h umschreiben lassen und fahre seitdem mit Versicherungskennzeichen ohne Steuer und ohne TÜV. Das würde ich mit dem Twike auch gern machen. Gibt es im Forum jemand, der so etwas schon gemacht hat ?

 

Schöne Grüße

 

Arne

 

Geschrieben

Hallo Arne,

 

gehört hab ich von einer TÜV-festen Drosselung noch nichts. Es währe auch sehr schade um unseren "Sportwagen" und das Image der Elektromobilität. Es gibt auch immer mehr Elektro-Behinderten-Mobile. Oder Firmen die Oldteimer auf E. umbauen. Und das Einsteigermodell bei Renault ist der Twizy Urban 45 mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Und dann schau Dir mal das Bild unten an, was für einen Spaas das macht.

Gruß+FFest

Nowar

Geschrieben

Vermutlich könnte sowas durch eine angepasste Controllersoftware machbar sein (Begrenzung der Motorhöchstdrehzahl). Das muss dann natürlich von FINE kommen. Ob es sowas schon gibt weiß ich nicht, dazu bin ich noch nicht lang genug dabei ;)

 

Interessieren würde mich, warum du das vor hast. Geht es darum die Versicherung und Steuer so gering wie möglich zu halten?

 

Grüße,

Bernhard

Geschrieben
Vermutlich könnte sowas durch eine angepasste Controllersoftware machbar sein (Begrenzung der Motorhöchstdrehzahl). Das muss dann natürlich von FINE kommen. Ob es sowas schon gibt weiß ich nicht' date=' dazu bin ich noch nicht lang genug dabei ;)[/quote']

Ich habe seinerzeit auf der Webseite des Herstellers gelesen, daß es möglich ist, ein Twike auf 45 km/h zu drosseln. (Ich schrieb vor längerer Zeit über meinen Wunsch, mir ein Twike zuzulegen.)

 

Interessieren würde mich' date=' warum du das vor hast. Geht es darum die Versicherung und Steuer so gering wie möglich zu halten?[/quote']

Also, bei mir ist es so, daß ich aufgrund meiner leichten Körperbehinderung (Störungen der Feinmotorik und vor allem recht geringe Reaktionsgeschwindigkeit) keinen Führerschein (weder A noch B) bekomme; ich bin allerdings laut Amtsarzt geeignet, ein Motorfahrrad, ein Kabinenmoped oder ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h zu lenken.

 

Zuerst fuhr ich Mopeds (Puch Maxi, dann Puch P1, kurz ein Sachs), dann einen Sulky SP50 (das ist ein dreirädriges Kabinenmoped, eigentlich ein Invalidenfahrzeug mit 50-cm³-Zweitaktmotor), dann in Folge drei Aixam, mit denen ich aber nicht zufrieden war, weil dauernd Reparaturen fällig waren, zudem die Aixam schwere Konstruktionsfehler aufweisen.

 

Derzeit habe ich überhaupt kein Kraftfahrzeug, fahre nur mit einem alten Fahrrad. Es hat sich leider so ergeben, daß ich derzeit nicht flüssig bin und mir ein Twike daher so bald nicht leisten kann.

 

Versicherungstechnisch ist ein Aixam zumindest bei uns in Österreiche wesentlich ungünstiger als ein PKW. Da die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge als recht unsicher gelten, zahlt man dafür recht viel Haftpflichtversicherung. Da reißt einem der Umstand, daß keine KFZ-Steuer (die in Österreich im Versicherungsbetrag enthalten ist) für die Fahrzeuge mit dem roten Nummerntaferl fällig ist, auch nicht mehr raus.

 

Wobei sich mir die Frage stellt, ob ein Twike, das auf eine Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h hergerichtet wurde, in Österreich als Motorfahrrad (wie der Sulky SP50) oder als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (wie die meisten Aixam oder die Microcar) betrachtet wird. Da wäre es natürlich günstiger, wenn es dann als Motorfahrrad durchgeht, weil man dann sehr wenig Haftpflichtversicherung zahlt und es (im Gegensatz zu den vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen) bei Motorfahrrädern kein Bonus-Malus-System gibt. Obendrein zahlt man für ein Motorfahrrad (auch wenn's ein Kabinenmoped ist) keine Parkgebühren, für ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug hingegen schon. (Dafür sind dann ein paar Besonderheiten zu beachten: So MÜSSEN Motorfahrräder quer zur Straße geparkt werden, wohingegen man mit vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen NICHT quer zur Straße parken darf, sondern nur längs zur Straße [also in Fahrtrichtung]. Weiters gilt das Verkehrszeichen "Fahrverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge" zwar für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, nicht jedoch für Kabinenmopeds, weil laut österreichischer Straßenverkehrsordnung ALLE Motorfahrräder per Definition einspurig sind, und zwar auch dann, wenn sie drei Räder haben.

 

Ich weiß allerdings nicht, ob dies alles in Deutschland auch so ist.

 

 

Gerhard

Geschrieben
  • Autor

Hallo Arsenal

 

Ja, es geht mir zum einen um die Kosten für Steuer und Haftpflicht und dann noch um die Ersparung der lästigen TÜV-Termine. Wichtiger ist mir aber die Tatsache, dass meine Tochter dann schon ab 16 Jahren unbegleitet damit fahren darf (Führerschein Klasse S). Inzwischen habe ich von Fine die Auskunft bekommen, dass es technisch und rechtlich machbar sei, sie es aber auch noch nie gemacht haben. Nun muss ich mal fragen, ob, wie und zu welchem Preis so eine Drosselung bei FINE gemacht wird. Ich selbst habe noch kein Twike aber mein Bruder hat eines und wollte sein Fahrzeug gern den Kindern zur Verfügung stellen.

 

Schöne Grüße aus der Probstei

 

Arne

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