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mibot aus Japan

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Geschrieben

Hallo zusammen,

kennt ihr schon den mibot? 😍

Von KG Motors:

Einsitzer, 60km/h schnell, 100km Reichweite, 2,5m × 1,13m, ~7.000€.

Soll Q1 2027 ausgeliefert werden.

https://mibot.kg-m.jp/

bearbeitet von S04Pedro
Jahr der Auslieferung ergänzt

  • 3 Monate später...
Geschrieben

ja das wäre das richtige für mich, auf 45km/h begrenzt kleines Nummerschild,

wer importiert, könnte man hier und in ganz Europa verkaufen
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https://mibot-kg--m-jp.translate.goog/designer-interview/?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=en-US
https://mibot-kg--m-jp.translate.goog/specification/?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=en-
https://mibot-kg--m-jp.translate.goog/mibot-specifications/?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=en-US

https://mibot-kg--m-jp.translate.goog/corporate-customer/?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=en-US
EU, importzölle für e-auto 45/h aus Japan

Der

Mibot vom japanischen Startup KG Motors ist ein extrem kompaktes, einsitziges Elektroauto. Für einen Import nach Deutschland als 45-km/h-Fahrzeug (L6e) gibt es jedoch wichtige technische und regulatorische Hürden. 

1. Technische Spezifikationen (Japan-Version)

Der Mibot ist in Japan primär für eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausgelegt. 

  • Sitzplätze: 1.

  • Reichweite: Ca. 100 km.

  • Leistung: Heckmotor mit ca. 5 kW (6,7 PS) Peak-Leistung.

  • Laden: Über 100V/200V Wechselstrom (Japan-Standard); Ladezeit ca. 5 Stunden. 

2. Einstufung als "45 km/h Auto" (Klasse L6e)

In Deutschland müsste der Mibot als leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L6e-BP) zugelassen werden.

  • Geschwindigkeitsbegrenzung: Die japanische 60-km/h-Version müsste technisch auf 45 km/h gedrosselt werden, um mit dem Führerschein Klasse AM (ab 15 Jahren) fahrbar zu sein.

  • Gewicht: Mit unter 400 kg erfüllt er die Gewichtsgrenzen der Klasse L6e (max. 425 kg ohne Batterien). 

3. Die COC-Problematik bei KG Motors

Wie bereits erwähnt, ist das COC-Papier die größte Hürde für einen Direktimport:

  • Keine EU-Typgenehmigung: Da KG Motors ein junges Startup ist und den Mibot primär für den japanischen Markt ("Moped Minicar"-Klasse) produziert, existiert derzeit kein europäisches COC-Papier.

  • Einzelabnahme erforderlich: Ohne COC müssen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) beim TÜV oder der DEKRA beantragen. Da es keine Vergleichsdaten für dieses Modell in der EU gibt, ist dies extrem aufwendig und teuer (Erstellung eines technischen Datenblatts, EMV-Prüfung etc.). 

4. Kosten-Check (Schätzung)

  • Kaufpreis Japan: Ca. 1.000.000 Yen (ca. 6.300 € bis 7.000 €).

  • Importkosten: Da Elektroauto aus Japan: 0 % Zoll, aber 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf (Kaufpreis + Versand).

  • Verschiffung: Ca. 900 € bis 1.200 €.

  • Zulassungskosten DE: Einzelabnahme und Umrüstung können die Ersparnis gegenüber EU-Modellen (wie dem Citroën Ami oder Opel Rocks Electric) schnell zunichtemachen. 

Empfehlung: Kontaktieren Sie spezialisierte Importeure wie Beyond Cars Japan oder KFZONE, um zu prüfen, ob bereits Datenblätter für den Mibot vorliegen, bevor Sie ein Fahrzeug in Japan erwerben.

Mini-Autos der Fahrzeugklasse L6e (auch Leichtkraftfahrzeuge, Mopedautos oder Microcars genannt) sind in Deutschland zulassungsfrei. Sie benötigen kein amtliches Kfz-Kennzeichen, keine Kfz-Steuer und keine regelmäßige Hauptuntersuchung (TÜV).

Stattdessen reicht als Nachweis für die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ein Versicherungskennzeichen (auch Mopedkennzeichen oder Versicherungsplakette genannt) aus.

Voraussetzungen, um ein Versicherungskennzeichen für ein L6e-Fahrzeug zu erhalten

  1. Fahrzeug muss den L6e-Vorgaben entsprechen:

    • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Quadricycles).

    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h.

    • Leergewicht (Masse in fahrbereitem Zustand): max. 425 kg (bei elektrischen Fahrzeugen ohne Batterien).

    • Leistung: max. 6 kW (ca. 8 PS).

    • Sitzplätze: max. 2.

    • Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung (COC-Bescheinigung / Certificate of Conformity) oder eine nationale Betriebserlaubnis haben. Diese Papiere sind fast immer erforderlich, damit die Versicherung das Fahrzeug als L6e akzeptiert.

  2. Haftpflichtversicherung abschließen:

    • Die Versicherung muss eine Kfz-Haftpflicht für Leichtkraftfahrzeuge (L6e / vierrädrig) einschließen.

    • Viele Versicherer bieten optional eine Teilkasko (z. B. Diebstahl, Brand, Glas) an.

    • Die Versicherung läuft immer saisonal vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres (Verkehrsjahr).

  3. Erforderliche Unterlagen für die Versicherung (je nach Anbieter unterschiedlich, meist):

    • Personalausweis oder Reisepass des Halters.

    • COC oder Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (wichtig: Fahrzeugart als „Leichtkraftfahrzeug L6e“ oder „vierrädriges Leichtkraftfahrzeug“ angeben).

    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN).

    • Angaben zu Marke, Typ und Leergewicht.

    • Manchmal ein Foto des Fahrzeugs oder der Papiere.

Das Versicherungskennzeichen erhältst du direkt bei Abschluss der Police (oft per Post oder sofort in einer Geschäftsstelle). Es ist ein quadratisches Schild (größer als bei Mofas/Rollern), das hinten am Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden muss.

bearbeitet von kolo

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