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Ist der Weg nun frei für den Microlino?

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Gestern am 26. September gab es Post vom Landgericht München I. Dies hat nun die einstweilige Verfügung gegen den Artega Karo gutgeheissen.
Damit ist es bereits das zweite Urteil das in der Sache gefällt wurde. Im ersten Urteil wurde die identische Nachahmung in Form des  Karolino verboten. im nun folgenen Urteil verbietet das Gericht der Artega AG oder Dritten ein L7e Fahrzeuge wie den an der IAA gezeigten Karo in Deutschlang geschäftlich zu bewerben, feilzuhalten, vertreiben oder auf Messen auszustellen...

Quelle: https://microlino-car.com/de/news/artega-karo-verboten

Das Urteil als PDF

Obwohl zumindest öffentlich noch nicht klar ist wo der Microlino zukünftig produziert wird, dürfte damit der Weg für den Microlino zu einem grossen Teil freigeräumt sein um das Fahrzeug doch noch erfolgreich produzieren zu können.

Wir wünschen dem Microlino Team viel Erfolg und warten gespannt auf Neuigkeiten zum Produktionsstandort.

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Nachdem das Landgericht München vor kurzem die obige einstweilige Verfügung gutgeheissen hat, hat nun die Artega AG auf Ihrer Websseite auf die Verfügung reagiert und auf Ihrer News Seite eine Gegendarstellung publiziert. 

https://artega.de/de/news/

Als Aussenstehender ist es kaum möglich alle Streitthemen selber nachzuprüfen. Die im Artikel enthaltenen Themen sowie der Wortlaut geben jedoch einen Einblick in die aktuelle Lage. 

Artega das Opfer von Microlino?
Beim Lesen des Artikels wird relativ schnell klar, dass sich die Artega AG neu in der Opferrolle sieht. Dies wird bereits beim Lesen des Titels klar: ARTEGA WIRD SICH MIT ALLEN JURISTISCHEN MITTELN GEGEN JÜNGSTE ENTSCHEIDUNG DES LANDGERICHTS MÜNCHEN WEHREN. Inhaltlich verschärft sich der Tonfall sogar noch:  

Zitat

„Der Zweck dieser Rufmordkampagne ist klar: Artega ist nunmehr ein Wettbewerber, der mit allen, auch unlauteren Mitteln daran gehindert werden soll, Micro Kunden wegzuschnappen“, sagt Klaus Frers.

Und: 

Zitat

„Hinter der Maske der netten Vorzeigefamilie aus der Schweiz, die eine tolle Idee hatte und jetzt angeblich von einem hässlichen deutschen Industriellen betrogen wird, steckt ein durchschaubares Kalkül“, führt Frers ernüchtert aus.

Wer nun tatsächlich der Opferrolle würdig ist, werden wohl weitere Gerichte zu entscheiden haben. Es sei denn man einigt sich doch noch mit einem Übereinkommen um den Streit beizulegen. Liest man allerdings die Zeilen des Artega-Artikels, so sieht es wohl zunächst nicht sehr danach aus, denn die Wortwahl lässt eher auf längere gerichtliche Auseinandersetzungen schliessen. U.a. auch im Schlusssatz, in dem die Wahl eines alternativen Fertigers vom Einverständnis von Artega abhängig gemacht wird: 

Zitat

„Ohne ein Entgegenkommen von Micro werden wir rechtliche Schritte einleiten, die eine Vermarktung des Microlino aus anderer Quelle unmöglich machen, weil damit die Rechte von Artega an der Konstruktion verletzt würden. Noch ist die Tür für eine Einigung allerdings offen.“

Ein Entgegenkommen von Micro scheint mir eher unwahrscheinlich. Denn eine Produktion die aus einem Rechtsstreit heraus angegegangen wird, ist keine solide Basis. Ob eine Vermarktung des Microlino aus anderer Quelle Rechte von Artega an der Konstruktion verletzen würde, müssten dann wohl die Gerichte entscheiden. Zumindest beim Design und der Namensgebung scheint der Fall klar. Das zeigt die Tatsache dass Artega eine Namens- und Designänderung vorgenommen hat. Dies allerdings erst nachdem das Landsgericht München zugunsten von Micro entschieden hat. Nun geht es ans "Eingemachte", nämlich die Konstruktion. Ein Frage mit dem sich das Gericht also beschäftigen müsste ist möglicherweise diese:  Ist die Idee, der Entwurf und die Mitwirkung Teil einer Konstruktion oder hat die umsetzemde Stelle das alleinige Recht an einer Konstruktion?

Was meint ihr?

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