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Förderung

Alles zum Thema Förderung von Elektroautos (Umweltbonus)

Aktualisiert: 9. Januar 2022

Um den Umstieg auf die sauberere Elektromobilität zu stimulieren, förder der Staat den Kauf eines Elektroautos. 

  • Aktueller Förderbeitrag beträgt bis zu 9000 Euro 
  • Leichtelektrofahrzeuge werden nicht gefördert
  • Fördersatz für Leasing-Fahrzeuge werden gestaffelt

Maximaler Förderbeitrag

Für reine Elektroautos unter 40'000 Euro Netto-Listenpreis beträgt die Prämie bis zu 9000 Euro. Für Plug-In Hybride im gleichen Preissegment beträgt die Prämie bis zu 6'750 Euro. 

Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge über 40'000 Euro (bis max. 65'000 Euro) Netto-Listenpreis beträgt der Förderbeitrag 7500 Euro. Für Plug-In-Hybride wird mit 5625 Euro gefördert.

Der Förderbeitrag setzt sich aus einem Bundes- und einem Herstelleranteil zusammen. Für Fahrzeuge die nach dem 3.6.2020 zugelassen wurden, wrde der Bundesanteil um die "Innovationsprämie" verdoppelt. Damit stieg der maximale Förderbetrag von 6000 auf maximal 9000 Euro. Diese Innovationsprämie ist bis zum 31.12.2021 befristet, soll aber bis Ende 2022 weitergeführt werden. Es ist damit zu rechnen, dass ab 1. Januar 2023 dann wieder der einfache Bundesanteil von max. 3000 Euro gilt. 

Förderung von Leasing-Fahrzeugen

Für Zulassungen ab dem 16.11.2020 gibt es bei Leasingfahrzeugen eine gestaffelte Förderung. Diese ist abhängig von der Leasingdauer.  Die volle Förderung gibt es bei Laufzeiten von über 23 Monaten. Kürzere Laufzeiten resultieren in einem tieferen Förderbeitrag. 

Mindesthaltedauer

  • Bei einer Laufzeit von 6 - 11 Monaten beträgt die Mindesthaltedauer 6 Monate
  • Bei einer Leasingdauer von 12 - 23 Monaten, beträgt diese neu 12 Monate 
  • Bei einer Laufzeit von über 23 Monaten beträgt sie im Minimum 24 Monate.

Förderung gebrauchter Fahrzeuge

Auch der Kauf und das Leasing von Gebrauchtwagen EVs und Plug-In Hybriden wird gefördert. Es kommen die gleichen Netto-Listenpreis Limiten zur Anwendung. Förderfähig sind jedoch nur Fahrzeuge die nach dem 4.11.2019 zugelassen wurden. Erfolgte die Zweitzulassung nach dem 30.6.2022, so wird auch die Innovationsprämie ausbezahlt. 

Weitere Kriterien für eine Förderung

  • Das Fahrzeug wurde noch nicht gefödert
  • Es hat max. 15'000km auf dem Tacho
  • Es war nicht länger als 12 Monate zugelassen

Hier (BAFA) findest du heraus ob dein gewünschter Grebrauchtwagen gefördert wird.

Alle Details zu den Förderbeiträgen und förderfähigen Fahrzeugen finden sich auf der BAFA Webseite:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html 

Förderung von Leichtelektrofahrzeugen

Leichtfahrzeuge werden derzeit national leider noch nicht gefördert. Es gibt jedoch regionale Förderprogramme:
Förderung Leichtelektrofahrzeuge Baden-Würtemberg
Förderung Leichtelektrofahrzeuge Berlin
Förderung Leichtelektrofahrzeuge Nordrhein Westfahlen
Förderung Leichtelektrofahrzeuge Thüringen
Förderung Leichtelektrofahrzeuge München
Förderung Leichtelektrofahrzeuge Regensburg

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