Skip to content

Vorderes Kennzeichen

Featured Replies

Geschrieben

Hallo,

ich war gerade auf meiner Zulassungsstelle um mein Twike zuzulassen.

Mir wurde mitgeteilt das die im Fahrzeugbrief eigetragene Ausnahmegenemigung bezüglich des

Wegfalls des vorderen Kennzeichens nicht mehr besteht.

Laut neuer Gesetzlage muß ich also vorne ein amtl.Kennzeichen anbringen.

Sind euch ähnliche Fälle in Deutschland bekannt?

Wie bringe ich das Kennzeichen an?

Darf ich ein Folienkennzeichen aufkleben?

 

Gruß Matthias

Geschrieben

Das mit dem Kennzeichen vorne ist so eine Sache. Meine Frage an meinen TwikeCenter brachte damals die Gegenfrage: wo willste das denn festmachen?

In der Tat ist das nicht ganz einfach, weil das Kennzeichen - soweit ich weiss - in einem max. Winkel von 45 Grad angebracht werden darf, und das Twike ist da vorne ja recht flach. Geht nicht so einfach, und Folie hilft da auch nicht weiter. Man könnte natürlich die Schnauze runterbauen und stattdessen das Kennzeichen anbringen. Oder anfangen zu basteln.

 

Aber ehrlichgesagt: wen interessierts? Die Zulassungsstelle sagt das nur, weil die Ausnahmegenehmigung nicht mehr existiert. Bei meinem letzten TÜV-Termin ist das nicht aufgefallen (hat mit Sicherheit ja auch nix zu tun). Bleibt noch die Frage zu klären, was die freundlichen Herren in Grün im Ernstfall davon halten. Meiner Erfahrung nach sind die viel zu beschäftigt mit dem seltsamen Fahrzeug und wie das funktioniert, als daß jemandem aufgefallen wäre, daß da ja ein Kennzeichen fehlt (meine fünf oder sechs Zusammenkommen mit der Polizei brachte da jedenfalls keine Fragen auf, auch nicht bei Unfall.)

 

Gibt's da gegenläufige Erfahrungen?

 

Ciao,

Carsten, TW819

Geschrieben

Hallo Matthias,

 

ich habe mein TWIKE vor knapp einem Jahr zugelassen. FINE hat ein TÜV Gutachten mitgeliefert, auf dem auf einer Seite festgehalten ist, dass nur ein hinteres Kennzeichen technisch möglich ist. Das hat bei meiner Zulassungsstelle genügt. Ich würde an Deiner Stelle noch nicht aufgeben. Das scheint doch Auslegungssache zu sein. Die sollen sich das TÜV Gutachten ansehen und sich mit anderen Zulassungsstellen abstimmen (in meinem Fall Göppingen), damit es hier wenigstens eine einheitliche Linie gibt (zur Not halt mit einem vorderen Kennzeichen :-) TWIKE-Fahren macht sicher auch mit einem vorderen Kennzeichen genauso Spass. Ich würde sagen, dass nur ein Folienkennzeichen möglich ist. Leider habe ich aber noch kein TWIKE mit vorderem Kennzeichen gesehen. Gibt so einen TWIKE-Fahrer der in diesem Fall weiterhelfen kann?

 

Viele Grüße

German, TW-900, 24 Ah LiMn

Geschrieben

Hallo Namensvetter :)

 

die Ausnahmegenehmigung besteht aus zwei Teilen. Zum Einen der Eintrag in den Fahrzeugpapieren, da kann sich normalerweise nichts dran ändern, und der Genehmigung durch das Zuständige Amt.

Bei mir das Regierungspräsidium Darmstadt. Wahrscheinlich musst Du diese Ausnahmegenehmigung bei Dir erneut beantragen (kostet natürlich auch Geld.), dann sollte die Zulassungsstelle kein Problem sein.

 

Bis dann,

 

Matthias

 

Geschrieben
  • Autor

Hallo Matthias,

es gibt zwar einen Eintrag in den Fahrzeugpapieren,jedoch gibt es ein neues Gesetz,

welchen den Eintrag aufhebt.

Ich habe schon mit der übergeordneten Behörde in Marburg telefoniert.

Dort wurde mir gesagt das keine Ausnahmen gemacht werden.

 

Gruß Matthias

Geschrieben

Hallo Matthias,

 

lies dir in aller Ruhe mal §10 der FZV (FahrzeugZulassungsVerordnung [url=]http://bundesrecht.juris.de/fzv/__10.html[/url] ) durch. (Der Inhalt von §60 StVZO steht jetzt in $10 FZV...) Dann wirst du feststellen, daß die Bedingungen von Absatz 7 nicht ohne weiteres realisierbar sind. (max. 30° geneigt, unterer Rand > 200mm über dem Boden ...)

 

Inhaltlich hat sich zu §60 StVZO nicht wirklich was geändert - zumindest was die Twikes betrifft.

 

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. zum TüV und Vorklärung, ob der Sachverständige den Eintrag im Brief auf den neuen $10 FZV umschreiben würde.

2. zu Zulassungstelle (am besten mit Fahrzeug) und den Zuständigen (am Objekt) befragen, wie denn das Kennzeichen gesetzeskonform angebracht werden soll. Sollte der Amtschimmel dabei weiter auf das vordere Kennzeichen bestehen:

3. erneut zum TüV und den Eintrag aktualisieren lassen.

 

Was sagt denn eigentlich dein Händler dazu?

 

Gruß

Heinz-Peter

TW081

 

Geschrieben
  • Autor

Hallo Heinz-Peter,

Fine Mobile ist die neue Gesetzeslage bekannt.

Sie wird wohl nur noch nicht von allen Zulassungsstellen angewendet.

Ich habe halt mit meiner Zulassungsstelle Pech gehabt.

Außnahmegenehmigungen werden nicht erteilt.

 

Gruß Matthias

Geschrieben

Hallo Matthias

Wenn sie auf der Zulassungsstelle auf Stur schalten, dann hol dir einfach zwei Schilder, häng das

eine in der Garage auf und denk dir "ihr könnt mich alle mal". Das Thema wurde auch schon in

einigen Trike-Foren diskutiert, da haben manche ein ähnliches Problem weil wie schon beschrieben

die Sache nicht auf jeder Zulassungsstelle gleich behandelt wird. Bei vielen Fahrzeugen darf oder

kann wahrscheinlich vorne gar kein Schild angebracht werden, wenn das der Tüv bestätigt bleibt

denen auf der Zulassungsstelle sowiso nur ein langes Gesicht

Gruß Johannes

Geschrieben
  • Autor

ALLES IST GUT !!!!!

 

In unserem Landkreis gibt er zum Glück drei Zulassungsstellen.

Werde das "eine" Kennzeichen gleich anbringen.

 

Gruß Matthias:D

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert, um die Bedienung dieser Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du damit einverstanden bist.

Account

Navigation

Suche

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.