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Schweizer TWIKE nach Deutschland importieren

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Geschrieben

Von: Roland [email protected]

Date: 18.10.04

Time: 21:05:39

 

Hallo zusammen,

 

ich hatte schon länger erwogen, mir ein gebrauchtes TWIKE zuzulegen. Dabei fiel mir immer auf, dass das Angebot an Gebrauchten in der Schweiz wesentlich größer und durchwegs auch preiswerter ist. Welche Hürden muss man also bei einem Import eines Schweizer TWIKE nach Deutschland auf sich nehmen?

 

Es war weniger schlimm als ich vermutet hatte. Folgende Punkte sind zu beachten:

 

Das TWIKE sollte eine Verbundglasscheibe besitzen. In der Schweiz ist dies eine Sonderausstattung die manche TWIKE besitzen - in Deutschland ist die Verbundglasscheibe Pflicht. Umrüsten lohnt sich nicht so sehr. Für das TWIKE muss unbedingt ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Außerdem benötigt man den Schweizer Fahrzeugausweis - wenn das TWIKE noch nicht abgemeldet ist, genügt auch eine Fotokopie.

 

Es empfiehlt sich außerdem, das TWIKE auf einem Anhänger oder in einem Transporter zu transportieren - ansonsten würde ab Grenze KFZ-Steuer erhoben werden.

 

Mit diesen Papieren fährt man beim deutschen Zollposten vor und meldet die Einfuhr an. Man kann natürlich die Einfuhr auch an jedem anderen Zollamt anzeigen - dann muss man sich aber von einer Spedition einen Transportschein T1 ausstellen lassen.

 

Der Zoll erhebt auf den Netto-Kaufpreis einen Zoll von 10%. (Bei mir war Netto = Brutto, weil ich das TWIKE von privat erworben hatte.) Beim Verzollen muss man allerdings anhand des Fahrzeugausweises zeigen, dass das TWIKE in der Schweiz hergestellt wurde. Für Nicht-EFTA-Länder würden nämlich höhere Zölle erhoben werden. Auf die Kaufsumme+Zoll kommen nun noch 16% Einfuhr-Umsatzsteuer (entsprechend der Mehrwertsteuer). Außer der Zahlungsbestätigung erhält man vom Zoll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes.

 

Nun kann das TWIKE für deutsche Verhältnisse umgerüstet werden. Wenn die Verbundglasscheibe schon dran ist, dann kann es sich allenfalls noch um fehlende Nebelschlussleuchte und Rückfahrleuchte handeln.

 

Anschließend muss ein Sachverständiger (TÜV etc. ...) ein Vollgutachten erstellen. Wer das selbst machen wollte benötigt allerdings ein Datenblatt des Herstellers und riskiert zudem, vor einem Sachverständigen zu stehen, der noch nie ein TWIKE gesehen hat. Ich würde deshalb raten, damit z.B. das TWIKE-Center Schwarzwald zu beauftragen; Felix Duffner lässt das Gutachten genauso erstellen, wie er Neufahrzeuge zulässt. Wer es also geschickter als ich arrangiert, lässt das TWIKE nach kurzem Wege in Furtwangen und holt es später samt Gutachten ab.

 

Mit allen Papieren begibt man sich nun zu der Kraftfahrzeug-Zulassungstelle. Hier wunderte man sich zwar über den Umfang an Papieren, es gab jedoch keine Probleme. Ich musste lediglich erklären, wieso das Gutachten keine Abgas-Untersuchung umfasste. Beim Schildermacher muss man dann noch darauf hinweisen, dass man nur ein Schild benötigt. Dann zur Schilder-Ausgabestelle, Aufkleber (HU und Bundesland draufgeklebt) und man kann los-TWIKEn.

 

Wie gesagt, ich hatte mir alles komplizierter vorgestellt, aber TWIKE 160 hat eine neue Heimat gefunden. Viele Grüße, Roland

 

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