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Parkplatz-Bussen

Featured Replies

Geschrieben

Von: [email protected]

Date: 06.01.03

Time: 11:05:22

 

Hallo zusammen. Nachdem ich nun doch einige Monate keine Probleme seit der Erstehung meines Twike bezüglich Parkplatz in der Stadt hatte, bekam ich nun meine erste Busse. Was haben andere für Erfahrungen gemacht in der Schweiz insbesondere in Städten wie z.B. Luzern. Bis anhin stellte ich mein Twike immer auf auf breiten Trottoirs ab bzw. auf deren Endrundungen von Autoparkplätzen oder kleinen Vorplatzen von Pärken und Grünzonen, so dass also niemand sich gestört fühlen musste. Auch wenn es rechtlich korrekt wäre mir eine Busse zu geben, ich werde mich auf jeden Fall mit dem Bussenbüro in Verbindung setzen; schliesslich tragen wir einen grossen Beitrag zu einem weniger belastenden Verkehr bei. Die Gesetzgebung hinkt ja immer ein paar Jahre hintennach. Gute Argumentationen sind also gefragt um die Busse "geschenkt" zu bekommen. Mit freundlichen Gruss und alles Gute im Neuen Jahr. Ale TW 482

 

Geschrieben

Von: [email protected] TW 444

Date: 07.01.03

Time: 20:22:11

 

Nach der Strassenverkehrsordnung kann auf Trottoirs parkiert werden, wenn noch 1,5 m freier Raum bleibt.

 

Wer Verwandte hat, welche als Lenker eines Motorfahrzeugs in Frage kommen, kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen: Niemand muss sich selbst oder einen Verwandten belasten - wenn man nicht in flagranti ertappt wird, besteht praktisch keine Möglichkeit, den Lenker zu eruieren und folglich kann auch keine Busse ausgesprochen werden. Es gibt einen Bundesgerichtsentscheid, welchen ich samt Formularbrief an die Polizei und Merkblatt, wie sich die Verwandten verhalten sollen, auf Anfrage Interessenten zumaile.

 

Natascha

Geschrieben

Von: [email protected] TW 444

Date: 08.01.03

Time: 07:08:54

 

Lieber Ale

 

Ich habe wieder mal in den Verordnungstext geschaut und sehe, dass sie die Bestimmung letztes Jahr verschärft haben: Jetzt dürfen nur noch Velos parkieren, wenn ein Abstand von 1.5 m frei bleibt. Motorfahrzeuge dürfen noch zum Ein- und Aussteigenlassen parkieren und es muss ein Abstand von 1.5 m frei bleiben.

 

Jetzt haut nur noch die Aussageverweigerung hin!

 

Warum nicht?

 

In einem Polizeistaat muss man - vor allem wenn man sich im Verkehr schonend wie Twiker bewegt - überhaupt keine Hemmungen haben, seine eigenen Interessen knallhart gegen die Mächtigen und ihre Handlanger zu verteidigen.

 

Herzlich, Natascha

 

Anbei also die Formulare - es ist ganz einfach...

 

Art. 41 VRV Fusswege, Trottoirs

 

(Art. 43 Abs. 1 und 2 SVG)

 

1 Fahrräder dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, sofern für die Fussgänger ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleibt.

 

1bis Das Parkieren der anderen Fahrzeuge auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden.

 

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